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Frankfurt/Wiesbaden, 31. August 2020 – In Hessen werden immer weniger Häuser zwangsversteigert. Diesem Trend hat bislang auch die Corona-Pandemie nichts anhaben können. So liest Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, die aktuellen Zahlen: Laut Hessischem Justizministerium gingen im ersten Halbjahr 2020 nur noch 939 Verfahren ein. “Bei sich gleichmäßig fortsetzender Entwicklung wäre das bis Jahresende ein Rückgang von mehr als 7 Prozent”, so Streim mit Blick auf die 2.026 Verfahren im gesamten Jahr 2019.

Auch bundesweit ging die Anzahl der Verfahren im ersten Halbjahr 2020 um knapp 22 Prozent zurück: von 9.432 auf 7.364. Als Ursache sinkender Zwangsversteigerungen galten in den vergangenen Jahren stets die gute Beschäftigungslage und Niedrigzinsen. Entsprechend hatte die wirtschaftliche Situation in der aktuellen Corona-Krise – mit Kurzarbeit für Angestellte und Einnahmeausfällen für Selbstständige – befürchten lassen, dass Zwangsversteigerungen nun zunehmen.

Das ist jedoch aktuell nicht der Fall. “Einer der Gründe für diese Entwicklung ist sicher die wirksame pandemiebedingte Stundungsmöglichkeit bei Immobiliendarlehen bis 30. Juni 2020. Sie hat finanzielle Engpässe von Darlehensnehmern abgefedert”, stellt Streim fest. Nach Ende dieser Phase sei es durchaus denkbar, dass die Anzahl von Verfahren mit etwas Verzögerung wieder ansteigt, weil der Konjunktureinbruch sich erst später bemerkbar machen und Eigentümer zum Verkauf zwingen könnte. Daher appelliert Haus & Grund Hessen an die Kreditinstitute, Darlehensnehmern mit coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten Überbrückungshilfen zu gewähren.

In diesen konjunkturell unsicheren Zeiten werden sich Anleger jedoch eher in Sachwerte flüchten – was wiederum die Nachfrage nach Immobilien steigen lasse und die Zahlen von Zwangsversteigerungen weiter drücke. Denn man weiß aus den vergangenen Jahren: “Jedes zweite Verfahren wird nicht abgeschlossen, weil Immobilien und Grundstücke zwischenzeitlich auf dem freien Markt veräußert werden, teils sogar zu Preisen über dem Verkehrswert”, so Streim. Entsprechend rechnet er auch nicht mit spürbar mehr Schnäppchen auf dem Immobilien-Markt, sollte die Zahl der Zwangsversteigerungsverfahren nach Ende des gesetzlich eingeräumten Rechts auf Stundung dennoch ansteigen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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