Am Dienstag erkannten Beamte der Polizeiinspektion 5 den 46-Jährigen um 11 Uhr auf der Bergisch Gladbacher Straße mit seinem Roller, der mit mehr als 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fällt. Da er weder eine gültige Zulassung, noch einen Führerschein vorweisen konnte, muss er sich jetzt in einem Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, verantworten.
Nur dreieinhalb Stunden später beendeten Polizisten die Fahrt einer jungen Frau (24) auf dem Grengeler Mauspfad in Köln-Grengel, da sie keine Versicherungsplakette an ihrem E-Scooter angebracht hatte.
In der Nacht auf Mittwoch begegnete ein 38-jähriger Scooter-Fahrer der Polizei auf der Burgallee in Porz-Wahn ohne Licht und ohne Versicherungsplakette am Roller. Die Überprüfung endete mit einem Alkotest auf der Wache – 0,6 Promille. Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren wegen der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem nicht versicherten Roller sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Führens des E-Scooters mit mehr als 0,5 Promille ein. (mw)
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