Fr. Apr 26th, 2024

+++ Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig +++
Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren (BVerfG, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html).

+++ Achtjährige können im Straßenverkehr haften +++
Achtjährige können haftbar sein, wenn sie andere Fußgänger im Straßenverkehr schädigen. Voraussetzung ist, dass sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 69/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle. (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE205672020&st=null&showdoccase=1)

+++ Keine Haftung für Kundenbewertungen +++
Den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts trifft für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung. Dies teilt nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil mit (Az.: I ZR 193/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=103854&linked=pm).

+++ Freiwillige Auskünfte müssen richtig sein +++
Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet (Az.: 3 AZR 206/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=23825).

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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