Fr. Apr 26th, 2024
Hamburg (ots) – Mit dem heute veröffentlichten Beschluss (4 Bs 125/17) gibt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg statt. Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass bei einer Gesamtschau des Konzepts des Protestcamps ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente der Veranstaltung bestehe.

Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill:

“Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass es sich bei dem von Gipfel-Gegnern im Stadtpark geplanten Protest-Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung handelt. Die zweitinstanzliche Entscheidung bestätigt damit die Rechtsauffassung der Stadt. Damit gilt die vom Bezirk ausgesprochene Untersagung des Protestcamps im Stadtpark auf Grundlage der Grün- und Erholungsanlagenverordnung.”

Schr.

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Polizei Hamburg Jörg Schröder Telefon: +49 40 4286-56214 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg.de

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