Aber wir warnen vor überzogenen Scherzen und Leichtsinnigkeit. Spätestens wenn es gefährlich wird oder Straftaten begangen werden, hört der Spaß auf. Dazu gehören z.B. das Bewerfen von Menschen oder Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gully-Deckeln, das Beschmieren von Autos oder das gezielte Erschrecken unbeteiligter Personen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden, können gegen sie oder ihre gesetzlichen Vertreter zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden.
Deshalb sollten die Streiche nicht aus dem Ruder laufen, damit Halloween kein Nachspiel vor Gericht bekommt.
Eine große Bitte haben wir an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Straßenverkehr noch nicht sicher unterwegs sind: Empfehlen Sie den Kleinen für die Jagd nach Süßigkeiten in ihrer Wohngegend die verkehrsarmen Bereiche oder sorgen sie dafür, dass die gutgelaunten Kindergruppen durch einem Erwachsenen oder Jugendlichen ohne Maskerade begleitet werden!
Um ein möglichst friedliches Halloween zu gewährleisten, haben wir für Sie Verhaltenshinweise für die Begegnung mit Horror-Clowns zusammengestellt.
Horror-Clowns: Was können Sie tun? Verhaltenshinweise Ihrer Polizeibehörde:
Die Medien berichten vermehrt über das Auftreten von “Horror-Clowns”. Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar und wir werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen:
Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten. Die Täter müssen die entstandenen Schäden ersetzen. Mit hohen Strafen hat zu rechnen, wer Menschen so erschreckt, dass sie in lebensbedrohliche Situationen geraten, wenn sie z.B. in Panik auf die Straße laufen.
Empfehlungen für die Bevölkerung
Wenn Sie auf “Horror-Clowns” treffen, handeln Sie bitte besonnen, denn in den meisten Fällen handelt es sich einfach um unsagbar schlechte Scherze.
Versuchen Sie den Clowns aus dem Weg zu gehen. Rufen Sie immer die Polizei unter 110, wenn Sie auf bedrohlich wirkende Clowns treffen oder diese beobachten. Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Versuchen Sie sich alles gut zu merken und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Das ist unsere Aufgabe! Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu “Horror-Clowns” über die sozialen Netzwerke. Jede Falschmeldung motiviert weitere Personen, solche miesen Scherze nachzuahmen.
/ MUe./CoNi
Rückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
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