Fr. Apr 26th, 2024
Essen (ots) – 45309 E-Kray: Durch den Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf dem Kappertsiepen gestern Abend verletzten sich die Insassen eines VW Golfs. Gegen 20 Uhr befuhr die Golffahrerin (17) den Kappertsiepen aus Richtung Bonifaciusstraße kommend in Richtung Rheinelbeweg. Ein Fordfahrer (61) beabsichtigte zeitgleich, aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße zu fahren. Vermutlich durch eine Sichtbehinderung übersah der 61-Jährige die 17 Jahre alte Essenerin, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Durch den starken Aufprall schleuderte der Ford in einen geparkten Mazda, der ebenfalls beschädigt wurde. Neben der 17-Jährigen verletzten sich die 44-jährige Beifahrerin sowie ein zweijähriges Kleinkind, welches nicht richtig gesichert gewesen ist. Das Kind befand sich lediglich auf einer Sitzerhöhung und wurde durch den Aufprall durch das Fahrzeug geschleudert. Glücklicherweise kam es hierbei nur zu leichteren Verletzungen. Hinweis für Eltern und Verantwortliche: Sie sind für die korrekte Sicherung der Kinder verantwortlich. Hierbei ist auf das Gewicht und die Größe des Kindes zu achten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte Rückhaltesysteme benutzt werden. Sollten Sie Kleinkinder in Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz transportieren, dann müssen Sie zwingend den Beifahrerairbag deaktivieren. Der Gurt muss oberhalb der Schulter verlaufen, zudem muss er gestrafft sei. Selbst bei kurzen Strecken – Sichern Sie Kinder ab, bei Unfällen kann es zu schweren bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. (ChWi)

Rückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

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