Sa. Apr 27th, 2024
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München (ots) – München – Die Bundespolizei hat in Abstimmung mit den österreichischen Behörden die Regelungen zur Nutzung der beiden Transitstrecken über das sogenannte Kleine Deutsche Eck und das Große Deutsche Eck harmonisiert. Beide Routen führen von Österreich über deutsches Hoheitsgebiet nach Österreich. Sie können seit gestern Nachmittag (20. Mai) durch einen größeren Personenkreis genutzt werden. Bisher waren lediglich Durchfahrten vor allem für Berufspendler durch das “Kleine Deutsche Eck” erlaubt.

Die Durchreise durch das Bundesgebiet wird analog der derzeit allgemein geltenden Voraussetzungen für die Einreise gestattet. Die Durchfahrt ist nun sowohl für tägliches Berufspendeln als auch für einmalige beruflich bedingte Termine und darüber hinaus zur Erfüllung von Vertragsdienstleistungen möglich. Dies gilt ebenfalls für Schüler, Studierende und Auszubildende.

Bei Fahrten zur Durchführung medizinisch notwendiger Behandlungen muss eine entsprechende Bescheinigung eines österreichischen Arztes und eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Darüber hinaus ist die von Österreich nach Österreich führende Durchreise auch für touristische Aufenthalte oder Verwandtenbesuche möglich.

Die erforderliche Nachweispflicht über den triftigen Einreisegrund besteht in allen Fällen unverändert fort. Für touristische Zwecke ist dies beispielsweise durch Vorlage von Buchungsbestätigungen zu erbringen.

Eine Unterbrechung der Transitreise zum Beispiel zum Einkaufen ist nicht gestattet.

Mehr Informationen zu den derzeit im grenzüberschreitenden Verkehr geltenden Regeln sowie Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott Pressestelle Telefon: 089 12149-1011 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.  

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4602852 OTS: Bundespolizeidirektion München

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