Do. Mrz 28th, 2024

Onlinehändler haben es auch nicht leicht – ständig stehen sie mit einem Bein in der Abmahnfalle. Es geht in unserem Beispiel um den kleinen Warenkorb in Onlineshops, also die Warenkorb-Vorschau, die vor allem auf mobilen Endgeräten in seiner Gewichtung dem normalen Warenkorb die Show stiehlt. In dieser meist animiert aufgeklappten Warenkorb-Ansicht sind in der Regel weder die Versandkosten veranschlagt, noch ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen. Beides möchte der Gesetzgeber aber gern dort sehen. Für Betreiber von Shopware-Shops ist nun eine Lösung in Sicht.

Versandkosten und Mehrwertsteuer schon in der Warenkorb-Vorschau? Zumindest bei den fehlenden Versandkosten drängt sich jedem Shopbetreiber gleich eine Frage auf: Woher soll der kleine Warenkorb denn wissen, wohin die Ware geliefert werden soll, wo doch der Kunde zum Zeitpunkt des Aufrufens noch gar keine Lieferadresse angegeben hat? Dem Bundesgerichtshof scheint es egal, er ist davon überzeugt, dass ein Klick auf den Button “In den Warenkorb” bereits den Kaufprozess in Gang setzt. Und da muss nun mal deutlich gemacht werden, welche Versandkosten auf den Käufer zukommen und welchen Teil der Summe die Mehrwertsteuer bildet. Logisch ist das alles nicht – aber das tröstet Onlinehändler nicht, die etwa von der Wettbewerbszentrale Abmahnungen zu derartigen Punkten erhalten.

Vom Leben auf dem Pulverfass – Der kleine Warenkorb ist noch immer abmahngefährdet

Der Hintergrund: Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte schon vor einiger Zeit entschieden, dass beim Aufrufen des Warenkorbes deutlich die Versandkosten veranschlagt werden müssen. Vor allem mit dem sogenannten “kleinen Warenkorb”, auch Mini-Warenkorb, Offcanvas-Warenkorb, Virtueller Warenkorb oder auch Ajax-Warenkorb, der ein zentrales Element vor allem auf Smartphones und Tablets darstellt, ist der Sachverhalt noch nicht eindeutig geklärt. Klar ist: der BGH vertritt die Auffassung (BGH, Urt. v. 4.10.2007 – I ZR 143/04), dass sowohl der Hinweis auf die möglichst konkreten Versandkosten, als auch die Ausweisung der Mehrwertsteuer im “echten” Warenkorb zu spät auftauche, da der Kaufprozess bereits im Gange sei. Nun ist der Mini-Warenkorb aber recht frisch auf dem rechtlichen Parkett – und die Onlinehändlergemeinde ist verunsichert.

Die Lösung – zumindest für Shopware-Nutzer

Zumindest Onlinehändler, die das Shopsystem “Shopware” nutzen, können sich dieser Abmahngefahr ohne hohe Entwicklerkosten entziehen. Mit dem Plugin “Abmahnschutz für den kleinen Warenkorb” können Shopbetreiber dafür sorgen, dass sowohl die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, als auch zumindest geschätzte Versandkosten schon im kleinen Warenkorb angezeigt werden. Geschätzt, wenn der Kunde nicht als Kunde angemeldet ist – hier werden die Kosten für den Versand innerhalb Deutschlands angezeigt mit dem Hinweis “Abweichungen je nach Lieferadresse möglich”. Ist der Kunde im Shop bereits angemeldet, erscheinen die korrekten Versandkosten. Mehr kann man technisch und moralisch nicht tun, um Abmahnungen vorzubeugen. Das Plugin ist im Shopware-Store unter http://store.shopware.com/detail/index/sArticle/164558 erhältlich.

Der Händlerbund hat dieses von der Berliner Agentur Shopventures eCommerce entwickelte Plugin geprüft und schreibt: “Mit diesem Plugin sind Onlinehändler rechtlich auf der sicheren Seite.” und empfiehlt es damit den Shopware-Shopbetreibern, um Abmahnungen vorzubeugen. Shopventures-Geschäftsführer Thorsten Baumann zur relativ späten Entwicklung des Plugins: “Wir haben das Plugin ursprünglich für einen Kunden entwickelt, der vom Händlerbund in einer Tiefenprüfung auf diesen Missstand hingewiesen wurde. Es war eine logische Konsequenz, diese Erweiterung nun allen Shopware-Nutzern zur Verfügung zu stellen.”

Das Plugin ist im offiziellen SHOPWARE-STORE (http://store.shopware.com/detail/index/sArticle/164558) verfügbar unter http://store.shopware.com/detail/index/sArticle/164558

Weitere Informationen zum Problem mit dem kleinen Warenkorb:
http://www.it-recht-kanzlei.de/versandkosten-warenkorb.html
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/1182-versandkosten-sind-im-warenkorb-konkret-anzuweisen.html

Informationen zur Gesetzesgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Informationen zur Ausweisung der Mehrwertsteuer:
https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/7581-achtung-onlinehaendler-muss-die-mwst-schon-im-warenkorb-angegeben-werden.html

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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