Do. Mrz 28th, 2024

Urkunden, Zeugnisse, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Scheidungsurteile sowie zahlreiche andere offizielle Unterlagen müssen häufig nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden, damit sie bei Gericht, Ämtern oder Behörden rechtlich gültig sind. Diese beglaubigte Übersetzung darf nur ein dazu “öffentlich bestellter und beeidigter” Übersetzer durchführen. Diese Voraussetzung erfüllen in unserem Netzwerk nahezu alle Übersetzer und Übersetzerinnen.

Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses, Führungszeugnisses, Ihrer Bachelorurkunde oder der Urkunde Ihres Masterabschlusses in z.B. das Englische? Müssen Sie für die Anerkennung von im Ausland erlangten Abschlüssen beglaubigte Übersetzungen bei der Universität, einem Amt oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen? Oder benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins, Ihrer Eheurkunde, Geburtsurkunde, Ihres Scheidungsurteils? Dann wenden Sie sich gerne an uns – wir unterbreiten Ihnen kostenlos ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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