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Immobilieneigentum kann vor allem im Alter sehr nützlich sein. Wie man von seiner Immobilie finanziell profitieren kann, ohne ausziehen zu müssen.

Magdeburg, 12.05.2020. „Ein Eigenheim lässt sich ideal für den Ruhestand nutzen. Nicht jeder möchte seine Immobilie später vererben. Ein Auszug kommt für viele Menschen nicht in Frage. So kann die Immobilie unter anderem an ein Finanzinstitut überschrieben werden. Anbieter garantieren dabei ein lebenslanges Wohnrecht zuzüglich einer monatlichen Zahlung. Im Todesfall eines Bewohners vermietet das Finanzinstitut die Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Eigentümer haben laut Filor mehrere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Umkehrhypothek. „Bei dieser Option belastet ein Eigentümer die Immobilien mit einem Kredit. Das Geld muss in einer vertraglich vereinbarten Zeit zurückgezahlt werden. Oft kann diese Summe an Geld erst durch einen Verkauf generiert werden. Das bedeutet für ältere Immobilienbesitzer, dass sie noch einmal umziehen müssen. Als RentnerIn ist dies natürlich keine angenehme Option“, fügt Thomas Filor hinzu.

Des Weiteren gibt es das sogenannte „Nießbrauchrecht“: Ein Eigentümer muss dafür sein Eigenheim an einen Investor verkaufen, hat aber ein lebenslanges Wohnrecht. Wie hoch die monatlichen Beträge sind, richtet sich nach dem Wert der Immobilie. „Bei der Leibrente werden sogar Reparaturkosten seitens des Käufers übernommen. Auch das ist für ältere Menschen sehr praktisch. Teilverkäufe werden im Immobilienbereich immer üblicher, was auch an den kontinuierlich steigenden Preisen liegt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor.

Abschließend betont Thomas Filor die Wichtigkeit, den Vertrag über den Immobilien-Teilverkauf von einem Notar unterzeichnen zu lassen. „Für den Termin mit dem Notar sollte man den Miteigentumsanteil des Käufers der Teilimmobilie, die Grundschuld sowie das monatliches Nutzungsentgelt vorlegen können, damit die Abwicklung problemlos verläuft. Hat man bereits klare Vorstellungen darüber, was im Todesfall mit der Immobilie passieren soll, sollte man auch dies testamentarisch festlegen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

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