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Beim Immobilienverkauf kommen bestimmte Nebenkosten und Steuern mit hinzu. Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, mit welchen Kosten Immobilienbesitzer rechnen müssen.

Magdeburg, 09.03.2020. „Will man seine Immobilie verkaufen, dürfte es kaum Probleme geben , einen Abnehmer zu finden. Die Nachfrage ist groß und das Angebot knapp. Potentielle Käufer gibt es also genügend. Objekte lassen sich derzeit zudem gewinnbringend veräußern. Nichtdestotrotz sollten Immobilienverkäufer einige Nebenkosten und Steuern, die gezahlt werden müssen, nicht außer Acht lassen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Demnach gelten Geschäftsabschlüsse im privaten Bereich als steuerfrei. „Eine Ausnahme herrscht jedoch, wenn Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft werden. Dann ist der Gewinn einkommenssteuerpflichtig. „Wie hoch die Steuerzahlungen sind, kann individuell variieren. So gilt bei Aktien und Fonds beispielsweise eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Im Immobilienbereich handelt es sich um einen persönlichen Steuersatz, der weit über diesen 25 Prozent liegen kann. Allerdings sind selbstgenutzte Immobilien für das Finanzamt eher uninteressant“, erklärt Filor außerdem.

Des Weiteren ist der Verkauf steuerfrei, vorausgesetzt der Eigentümer hat die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorausgegangenen Jahren selbst genutzt. „Bei vermieteten Immobilien verhält es sich anders. Werden diese nämlich innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, fallen auf den Verkaufsgewinn Steuern an. Wieder anders verhält sich die Situation im Erbfall: Kinder sind von der Steuer befreit, wenn ihre Eltern in der Immobilie gelebt haben. Entscheiden sich Kinder dazu, selbst einzuziehen, gilt eine Steuerbefreiung laut Erbschaftsteuerrecht“ fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu.

Um den Veräußerungsgewinn zu berechnen, muss man lediglich die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Kosten, die beim Verkauf entstanden sind, errechnen. „Geltend gemacht werden können unter anderem Kosten für den Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer und Anzeigenkosten sowie Makler – und Notargebühren. Immobilienkäufer, die sich direkt nach dem Verkauf eine neue Immobilie anschaffen, können die Steuern durch Abschreibung reduzieren“, erklärt Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

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