Di. Mrz 19th, 2024

Düsseldorf, 22.10.2020 – Mit einem Lächeln lassen sich Sympathien mobilisieren, insbesondere wenn das Gebiss ansehnlich ist. Doch das ist häufig eine Kostenfrage. Hier gibt es für gesetzlich Versicherte gute Nachrichten: Ab Oktober 2020 hat sich der Festzuschuss für Zahnersatz für die Regelbehandlung um 10 % erhöht. Statt 50 %, beträgt dieser nun 60 %. Ein über zehn Jahre regelmäßig geführtes Bonusheft kann sogar den Festzuschuss auf 75 % erhöhen. Damit sinkt der Anteil, den Kassenversicherte selbst bezahlen müssen.

“Das ist eine sehr gute Basis, um die Zuzahlung für eine aufwendige Zahnbehandlung mit einer zusätzlich privat abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung sogar auf nahezu Null zu drücken”, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). “Denn wenn die Kasse bereits 60 bis 75 % übernimmt, bleibt nur ein kleiner Anteil der Kosten für die private Zahnzusatzversicherung übrig. Außerdem wird diese günstiger, weil die Behandlungskosten geringer ausfallen.”

Gesetzlich Versicherte sollten jedoch eines bedenken: Der gestiegene Festzuschuss bezieht sich immer auf die Regelversorgung. Will man jedoch z. B. unauffällige Keramikkronen oder aufwendige Implantate, die mehr kosten, so übernimmt dies die Krankenkasse nicht. Beispiel: Listet der Zahnarzt in seinem Heil- und Kostenplan 1000 Euro für eine Keramikkrone auf, so trug die Krankenkasse bisher 50 %, also 500 Euro, ab Oktober übernimmt sie 60 %, also 600 Euro. Damit müssten die verbliebenen 400 Euro als Eigenanteil aus der eigenen Tasche beglichen werden. Bei Implantaten, die durchschnittlich 2.000 bis 3.000 Euro und mehr kosten, ist die Differenz noch größer.

So bleibt der Festzuschuss auch für eine kostspielige, jedoch sinnvolle Behandlung immer gleich, auch wenn man eine teurere Variante wählt. “Eine Zahnzusatzversicherung kann hier die Finanzierungslücke schließen”, sagt Spauszus, “und übernimmt je nach gewählten Tarif bis zu 100 % des Eigenanteils.” Beim Abschluss sollte man jedoch bedenken, dass nur die Behandlungskosten übernommen werden, die nach dem Vertragsabschluss bzw. ab Vertragsbeginn anfallen. Zahnbehandlungen, die davor begonnen wurden, können i.d.R. nicht erstattet werden. Im Zweifel fragt man seinen Versicherungsvermittler. So kann schönes Lächeln wieder weniger kosten.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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