Fr. Apr 19th, 2024

(ker) “Ich habe Interesse an ihren eingestellten Pullovern und möchte diese kaufen” So oder so ähnlich begann das Telefon, dass die geschädigte Verkäuferin kurz vor Weihnachten im letzten Jahr entgegennahm. Die Verkäuferin war gerade dabei “aussortierte” Pullover bei einer Onlineverkaufsplattform einzustellen, als ein Anruf bei ihr einging, in dem Interesse an diesen Pullovern bekundet wurde. Die Bezahlung sollte über PayPal erfolgen und alles schien perfekt. Die Verkäuferin wunderte sich noch, dass es bzgl. der angegebenen Versandkosten überhaupt keine Diskussion gegeben hat. Also gab die Verkäuferin ihre PayPal Adresse heraus und wunderte sich nicht, als die Käuferin nach dem Code fragte, der soeben auf dem Handy der Verkäuferin einging. Die Verkäuferin gab den Code weiter, worüber sie sich auch keine Gedanken machte. Nach Beendigung des Telefonates erhielt die Verkäuferin eine E-Mail, dass die PayPal Zahlung in Höhe von 250 EUR erfolgreich war. Das machte sie stutzig und sie wollte sich bei PayPal anmelden. Dies misslang, da sie ein falsches Passwort eingegeben habe. Was war also geschehen?! Die mutmaßliche Käuferin hat auf der PayPal Anmeldeseite die E-Mail-Adresse der Verkäuferin eingegeben und “Passwort vergessen” angeklickt. Nun wurde ein Code an die hinterlegte Handynummer versandt, um den Account wieder freizuschalten. Diesen gab die Verkäuferin unwissentlich weiter und die mutmaßl. Käuferin konnte sich mit den Daten der Verkäuferin bei PayPal anmelden und Transaktionen durchführen.

Dank PayPal konnte die unrechtmäßige Transaktion rückgängig gemacht werden, so dass der Verkäuferin kein Vermögensschaden entstanden ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

Polizeikommissariat Hoya

Hasseler Steinweg 4

27318 Hoya

Telefon 04251/93464-0

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Laura Jahn

Von Laura

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