Fr. Mrz 29th, 2024
Köln (ots) – Eine Mutter (42) aus Köln hat in der Nacht zu Freitag (5. Juni) gleich für zwei Polizeieinsätze gesorgt. Erst ließ sie ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt in ihrer Wohnung in Köln-Buchforst zurück, dann verursachte sie auf der Bundesautobahn 1 einen Verkehrsunfall und ließ ihren Wagen einfach auf der Fahrbahn zurück.

Die lange Einsatznacht begann für Beamte der Kölner Polizei um kurz nach 1 Uhr mit einem von der Leitstelle Bielefeld weitergeleiteten Notruf einer Kölnerin. Die 42-Jährige gab an, für ein “Treffen” nach Bielefeld gefahren zu sein. Jetzt habe sie aber gemerkt, dass es keine gute Idee war, ihre beiden Kinder (3, 9) allein zu Hause zu lassen. Sie wolle sich nun auf den Rückweg machen.

Als wenig später eine Streifenwagenbesatzung an der Wohnanschrift klingelte, öffnete niemand. Die Polizisten verständigten den Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) der Stadt Köln und warteten vor Ort auf die Mutter, die inzwischen telefonisch nicht mehr zu erreichen war. Erst um kurz nach 3.30 Uhr ging sie wieder an ihr Handy. Nach eigenen Angaben habe sie nur “kurz ein Nickerchen” gemacht, weil sie müde gewesen sei – jetzt wäre sie aber auf dem Heimweg.

Etwa 40 Minuten später meldete die Kölnerin sich erneut über den Notruf 110 und gab an, dass sie auf der A1 einen Unfall gehabt habe. Tatsächlich fanden Beamte zwischen der Leverkusener Brücke und der Anschlussstelle Niehl ihren verlassenen Wagen, der quer auf der Fahrbahn stand. Laut Zeugen war die Mutter erst gegen die Betonschrammwand gestoßen, ins Schleudern geraten und dann aus dem völlig demolierten Auto ausgestiegen. Sie sei dann mit jemandem in einem anderen Wagen mitgefahren.

Derweil verschafften sich die Beamten Zutritt zur Wohnung in Buchforst und fanden dort die schlafenden Kinder vor. Beide waren wohlauf. Erst um 5.45 Uhr traf die Mutter vor Ort ein. Ein durchgeführter Drogen- und Alkoholtest bei der Mutter war negativ. Sie muss sich nun wegen Verkehrsunfallflucht verantworten. Zudem leitete die Polizei den Sachverhalt an das Jugendamt weiter. (cr)

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