Di. Apr 16th, 2024
Hamburg (ots) – Tatzeit: 25.06.2019, 23:54 Uhr und 09.07.2019, 23:20 Uhr Tatort: Hamburg-Schnelsen, Frohmestraße

Polizeibeamte haben gestern in den frühen Morgenstunden einen 21-jährigen Deutschen vorläufig festgenommen. Der Mann steht im Verdacht, unter Vorhalt eines Messers eine Spielhalle überfallen zu haben (siehe dazu auch PM 190626-4.).

Umfangreiche Ermittlungen des für die Region Eimsbüttel zuständigen Raubdezernats (LKA 134) hatten bislang noch nicht zur Identifizierung des Spielhallenräubers vom 25.06.2019 geführt. Im Rahmen der Spurensicherung am Tatort waren Fingerabdrücke gesichert worden, die jedoch zunächst nicht zur Ermittlung eines Täters führten.

Vorgestern Abend bemerkte der Betreiber der Spielhalle über die Videoüberwachung einen mit einer ins Gesicht gezogenen Kapuze maskierten und mit einem Baseballschläger bewaffneten Mann am Hintereingang des Betriebes. Der Maskierte versuchte, durch die Hintertür die Spielhalle zu betreten. Da diese seit dem vorangegangenen Überfall verschlossen gehalten wurde, gelang es dem Mann nicht. Der Spielhallenbetreiber bemerkte trotz der Maskierung des Mannes eine starke Ähnlichkeit zu dem Räuber, der zwei Wochen zuvor unter Messervorhalt die Herausgabe von Bargeld gefordert hatte. Er alarmierte die Polizei.

Dem Täter gelang zunächst erneut die Flucht, ohne dass er dieses Mal die Spielhalle betreten hatte.

Etwa 1 ½ Stunden später, als der Betreiber der Spielhalle sich nach Feierabend auf dem Nachhauseweg befand, bemerkte er unweit des Tatorts abermals den Mann samt Baseballschläger. Er verständigte wiederum die Polizei.

Eintreffende Beamte des Polizeikommissariats 24 (PK 24) trafen den mutmaßlichen Räuber an und nahmen ihn vorläufig fest. Den mitgeführten Baseballschläger stellten sie als Beweismittel sicher.

Unmittelbar nach der erkennungsdienstlichen Behandlung des Tatverdächtigen wurden seine Fingerabdrücke durch einen Daktyloskopen der Fachdienststelle für Daktyloskopie und Personenfeststellung (LKA 37) mit den am Tatort gesicherten Spuren abgeglichen. Der Abgleich führte zur eindeutigen Identifizierung des Beschuldigten als Spurenleger bei dem Raubüberfall.

Die Ermittler des LKA 134 stellten insgesamt fünf Wohnanschriften, die der Beschuldigte zumindest sporadisch nutzt, fest. Durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurden Durchsuchungsbeschlüsse für diese Anschriften erwirkt und durch die Beamten des Raubdezernats vollstreckt. Beweismittel für den Raubüberfall konnten nicht aufgefunden werden. Die Beamten stellten lediglich eine geringe Menge Marihuana bei den Durchsuchungen sicher und leiteten ein weiteres Verfahren gegen den 21-Jährigen wegen Btm-Besitzes ein.

Der Tatverdächtige wurde dem Haftrichter zugeführt.

Die Ermittlungen dauern an.

Ka.

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Polizei Hamburg Nina Kaluza Telefon: 040 4286-56212 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg

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