Do. Apr 25th, 2024

Am Donnerstagvormittag, 25.02.2021, kontrollierte eine Streife der Freiburger Verkehrspolizei auf der BAB 5 bei Freiburg einen von Spanien nach Dänemark fahrenden Kleintransporter, der offensichtlich “stark in den Federn hing”.

Beim Blick auf die Ladefläche stellten die Beamten zunächst fest, dass der kleine Laster viel zu viele Pflastersteine und Gärtnereiartikel transportierte. Die Weiterfahrt musste aufgrund der Überladung untersagt werden.

Auch die Überprüfung des Fahrzeugführers blieb nicht folgenlos. Gegen diesen bestand wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein Haftbefehl.

Zu alledem war dem Fahrer in Deutschland aufgrund charakterlicher Mängel bereits seit über einem Jahr das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aberkannt worden, weshalb der Fahrer dann auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Anzeige gelangte.

Neben einem Ersatzfahrzeug für die überschüssige Ladung musste die Spedition auch einen Ersatzfahrer schicken.

Nicht unerheblich waren die finanziellen Folgen der Fahrt:
Im Rahmen eines sogenanntes Einziehungsverfahren musste die verantwortliche Spedition einen Betrag von 850 Euro begleichen.
Der Fahrer konnte seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt noch durch Zahlung eines Betrags von 1.600 Euro abwenden.

Hk/VP

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