Fr. Apr 19th, 2024

Voraussichtlich ab Januar 2019 wird es ein weiteres Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes geben. Arbeitnehmer werden die Möglichkeit haben die Arbeitszeit bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren von Vollzeit auf Teilzeit und umgekehrt zu reduzieren. Nach Ablauf des Zeitraums lebt das Arbeitsverhältnis vollumfänglich wieder auf. Die Voraussetzung ist eine Betriebsgröße von 45 Mitarbeitern und der Bestand eines Arbeitsverhältnisses von mehr als 6 Monaten. Die gesetzliche Regelung wird sich in dem Teilzeit und Befristungsgesetz finden. Voraussetzung ist ein Antrag der spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn eingereicht sein muss.

Robert C. Mudter
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Robert Mudter

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