Di. Mrz 19th, 2024

Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein.

Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

„Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht, diese nach dem realen Verbrauch abzurechnen, trotzdem können Fehler passieren“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

Die händische, papierbasierte Verwaltung ist hierzulande in vielen Bereichen immer noch nicht von der moderneren, digitalen Methode abgelöst worden. So ist es auch bei der Nebenkostenabrechnung. „Dabei gibt es mittlerweile so viele Online-Lösungen für diese mühsame Arbeit. Außerdem genießen private Vermieter den Vorteil der Abrechnungssicherheit. So können komplette Betriebskostenabrechnungen erstellt werden, sicher und komfortabel mit einer Preistransparenz“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

Außerdem sind Vermieter in diesem Szenario unabhängiger bezüglich Beratungstermin mit dem Messdienstleister für die Ermittlung des Energieverbrauchs. „Wenn alles digitalisiert ist, brauch man keine Ablesetermine mehr, was sich gerade in Zeiten der Pandemie als extrem vorteilhaft erweist. Je mehr Kontakte reduziert werden, desto besser. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verbrauch auch zwischendurch eingesehen werden kann. Es gibt nämlich die sogenannte EU Energieeffizienz-Richtlinie, welche Vermieter dazu verpflichtet, Mieterinnen und Mietern auch unterjährig Auskunft über ihren Energieverbrauch zu erteilen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.

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