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Wenn Sie eine Immobilie erben, sollten sie kalkulieren, wie viel Erbschaftssteuer beim Finanzamt fällig wird. Die MCM Investor Management AG gibt Tipps.

Magdeburg, 08.02.2021. „Eine Immobilie zu erben, bedeutet auch, dass man sich mit dem Finanzamt bezüglich der Erbschaftssteuer auseinander setzen muss. Natürlich stellt sich vielen die Frage, wie viel ihre geerbte Immobilie eigentlich wert ist und für wie viel Geld man dieser veräußern könnte, wenn man sie nicht selbst behalten will. Es kann beispielsweise sehr sinnvoll sein, mit dem Verkauf zu warten“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Im Erbfall schauen sich viele Leute die steigenden Immobilienpreise an. Immer mehr Immobilien werden aufgrund dieser Aufwärtskurve steuerpflichtig. „Eine vererbte Immobilie kann steuerfrei sein: Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sie vom Ehepartner oder den Kindern selbst bewohnt werden – und zwar mindestens zehn Jahre“, so die MCM Investor Management AG weiter. Wird die Immobilie von den Kindern bewohnt, gilt die Steuerfreiheit nur bei sofortigem Einzug und für bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Abgesehen davon gelten die Freibeträge der Erbschaftssteuer. Diese liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner*nnen sowie 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel*in, 100.000 Euro je Urenkel*in und 20.000 Euro für Eltern und Großeltern.

„Auf jeden Fall sollten sie sich darüber informieren, bei welchen Grenzwerten die Erbschaftssteuer fällig wird und ob es für Ihre Immobilie zutrifft. Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand des Bewertungsgesetzes. Wenn Sie den genauen Wert der Immobilie wünschen, sollten Sie sich an einen fachkundigen Steuerberater*in wenden“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

Prinzipiell lässt sich sagen, dass die ermittelten Werte in vielen Fällen unter den aktuellen Verkaufswerten in einer Region liegen. „Vielerorts steigen die Immobilienpreise so stark, dass das Finanzamt Verzögerungen nicht vermeiden kann. Daher raten wir, mit dem Verkauf der vererbten Immobilie unbedingt zu warten und geduldig zu sein. Bei akutem Zweifel kann man auch noch einen Gutachter*ineinschalten. Das kann sich rentieren, da die Erbschaftsteuersätze je nach Vermögen und Verwandtschaftsgrad stark variieren, nämlich zwischen 7 und 30 Prozent. In seltenen Fällen liegen sie sogar bei 50 Prozent“, so die MCM Investor Management AG abschließend.

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