Di. Apr 16th, 2024

Die Vorgaben des Gesetzgebers zum Coronavirus Sars-CoV-2 (COVID-19) stellen fast alle Betriebe vor besondere Herausforderungen, dies gilt natürlich auch für den gastronomischen Bereich. Seit Mittwoch, den 18. März 2020, dürfen Restaurants nicht mehr ihre Ladenlokale für Gäste öffnen, sondern nur noch Essen außer Haus vertreiben, beispielsweise über einen entsprechenden Lieferservice. Dies erläuterte unter anderem der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Herr Daniel Günther (CDU).
Unzählige Restaurants, Catering-Services, Imbissbuden, Bistros und sonstige Gastronomiebetriebe, die bisher noch keinen Lieferdienst für ihr Essen angeboten haben, sind jetzt aber dazu übergegangen, einen entsprechenden Bring-Dienst für ihre Köstlichkeiten anzubieten.

Das brandneue Firmenverzeichnis ” Hunger trotz Corona (https://hunger-trotz-corona.de/)” ist ein Online-Informationsportal, das Gastronomiebetrieben die Möglichkeit bietet, ihre neuen Lieferdienste vorzustellen und weitere Informationen zu veröffentlichen. Das Portal ist aber natürlich auch für alle Unternehmen, die auch vorher schon einen entsprechenden Service geboten haben und auch solche, die die verschiedenen Speisen zur Abholung bereitstellen.
Neben Kontaktdaten für die Bestellung von Essen, kann es sich bei den veröffentlichten Inhalten beispielsweise ebenfalls um Hinweise zu wegen der Corona-Krise geänderten Öffnungszeiten und dergleichen handeln. Ob italienische, griechische, asiatische oder deutsche Küche, Steakhouse, veganes Restaurant, Eisdiele oder Bäckerei, bei “Hunger trotz Corona” können sich alle Unternehmen eintragen lassen, die ihren Kunden trotz der vielen Einschränkungen der Gesetzgeber noch Nahrungsmittel anbieten.
Für die unmittelbare Auffindbarkeit des Firmenportals in Deutschlands mit Abstand am meisten genutzter Suchmaschine (“Google”), wurde eine entsprechende Kampagne mit Suchmaschinenwerbung gestartet, wovon die eingetragenen Gastronomiebetriebe abermals profitieren.

Sollte tatsächlich eine Ausgangssperre, wie in diversen anderen Ländern verhängt werden, kommt den Lieferdiensten natürlich eine noch wichtigere Rolle zu, da dann auch der jetzt noch erlaubte Verkauf am Tresen und die Mitnahme der verschiedenen Speisen, unter Umständen untersagt werden könnte. Es bleibt natürlich zu hoffen, dass dieser Schritt ausbleibt, zumal sich die Situation in vielerlei Hinsicht als weit weniger dramatisch darstellt, als es die Reaktionen der Politik und vieler Medien auf den ersten Blick vermuten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn man die relativierenden Aussagen verschiedener Experten (https://hunger-trotz-corona.de/coronavirus-sars-cov2-covid19/) berücksichtigt, wie beispielsweise vom Facharzt für Virologie und Infektionsepidemiologie Professor Streeck, Gesundheitswissenschaftler, Statistiker und Stanford-Professor John P.A. Ioannidis, dem italienischen Immunologie-Professor Sergio Romagnani, Professor Yoram Lass, Professor Dr. rer. nat. Stefan W. Hockertz, dem emeritierten Mainzer Professor für Medizinische Mikrobiologie Dr. Sucharit Bhakdi und Internist, Pneumologe, Sozialmediziner, Arzt für Hygiene und Umweltmedizin Dr. med. Wolfgang Wodarg (ehemals langjähriger Leiter eines Gesundheitsamtes und Bundestagsabgeordneter für die SPD im Bundestag sowie Initiator und Sprecher der Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin.)

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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