Do. Mrz 28th, 2024

Trotz oder gerade wegen der Corona-Krise dampft und brodelt es im ÖPNV, in Krankenhäusern, Kitas und Pflegeheimen. Der Druck und die Arbeitsbelastung sind bei vielen Arbeitnehmern gestiegen. Mehr Geld gab es für die unentbehrlichen Säulen unserer Gesellschaft bisher nicht. Die Gewerkschaft ver.di hat daher in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Diensts zu bundesweiten Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Der Arbeitsstreik gehört zur deutschen Kultur und ist fest verankert. Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeit niederlegen, um gewisse Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Ob Lohnerhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen, ein rechtmäßiger Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden. Jedoch ruht der Arbeitsvertrag während eines Streiks und der Arbeitgeber zahlt für diesen Zeitraum keinen Lohn.

Wie hoch ist das Streikgeld?

Da das Streiken zu einer Lohneinbuße führt, zahlen Gewerkschaften für ihre Mitglieder ein Streikgeld, um den Lohnausfall abzumildern. Die Höhe des Streikgelds ist in den Satzungen der einzelnen Gewerkschaften geregelt. Meist wird es auf Grundlage des monatlichen Mitgliedsbeitrags berechnet, der wiederum vom Bruttoverdienst abhängt. Die GDL zahlte beispielsweise 100 Euro pro Streiktag an ihre zugehörigen Lokführer aus.

Warum ist Streikgeld steuerfrei?

Beim Streikgeld handelt es sich weder um ein Einkommen, noch um eine Lohnersatzleistung wie z.B. das Arbeitslosengeld. Daher muss Streikgeld nicht bei der Einkommensteuer angegeben werden. Es fallen keine Steuern darauf an und es werden auch keine Sozialversicherungsabgaben darauf erhoben. Weiterhin unterliegt es, im Gegensatz zu den Lohnersatzleistungen, auch nicht dem Progressionsvorbehalt, d.h. es erhöht die Steuer für die übrigen Einkünfte nicht. Streikende, die keiner Gewerkschaft angehören, gehen beim Streikgeld aber leer aus.

Können Aufwände für Streik abgesetzt werden?

Da Streikgelder nicht versteuert werden, können im Gegenzug keine Kosten, welche die Teilnahme an einem Streik mit sich bringt, in der Einkommensteuer abgesetzt werden. So sind z.B. Fahrtkosten zum Streikort, Verpflegungsmehraufwand oder Kosten für Arbeitsmaterialien, wie für Schilder oder Transparente, keine Werbungskosten. Einzig der monatliche Mitgliedsbeitrag zur Gewerkschaft kann im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Wirkt sich streiken auf den Sozialversicherungsschutz aus?

Während eines rechtmäßigen Streiks bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen, sodass durch Streiks die Rentenansprüche in einem geringen Ausmaß sinken. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden in der Regel nicht beeinträchtigt. Für die Zeit eines Streiks kann jedoch kein Arbeitslosengeld beantragt werden, da der Arbeitsvertrag nur ruht, aber weiter bestehen bleibt.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
www.lohi.de

Jörg Gabes
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

info@lohi.de

http://www.lohi.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar