Fr. Apr 19th, 2024

Der europäische Gerichtshof hat unter dem AZ C41/17 eine Entscheidung gefällt, welche die Arbeitszeit von Schwangeren und stillenden Frauen betrifft und die Rechte der Arbeitnehmerinnen stärkt.

Auch Schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen die in Schichtarbeit tätig sind, haben ein Recht darauf von der Nachtarbeit befreit zu werden.

In dem konkreten Fall ging es um eine Arbeitnehmerin in Spanien. Der EuGH hat entschieden, dass schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen zur Nachtarbeit nicht verpflichtet werden dürfen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden kann.

In der Praxis extrem relevant und doch selten praktiziert wurde außerdem festgehalten, dass über eine Risikoprüfung die jeweils individuelle Situation von Arbeitnehmerinnen die schwanger oder stillend sind, geprüft werden muss. Wird dies nicht geprüft, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein. Die entsprechende Situation gilt seit etwa einem Jahr und die wenigsten Arbeitgeber nehmen eine entsprechende Risikoprüfung vor. Allerdings ist dies auch den wenigsten Anwälten bekannt.

Robert C. Mudter
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