Do. Mrz 28th, 2024

Für die unterschiedlichen Unternehmensformen gelten unterschiedliche Regelungen. Dies betrifft auch die Eintragung ins Handelsregister. Vor diesem Hintergrund wird in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) deshalb gelegentlich abgefragt, ob die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden muss. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert beantwortet diese Frage in seinem kostenlosen Schulungsvideo und gibt dazu einige erläuternde Informationen, die in der Prüfungssituation ergänzend eingebracht werden können.

Im Rahmen eines Prüfungsgesprächs zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) kann es durchaus vorkommen, dass die GmbH thematisiert wird und dabei auch Frage auftaucht: “Muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden?”

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Ja. Allerdings ist es sinnvoll, im Rahmen einer Prüfungssituation nicht einfach nur “Ja” zu antworten. Vielmehr sollte die Gelegenheit genutzt werden, das vorhandene Wissen unterzubringen.
Was erscheint dabei im Zusammenhang mit der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister, kurz HR relevant und somit erwähnenswert?

Eintragung der GmbH im Handelsregister, Abteilung B ist rechtsbegründend

Einmal ist die Eintragung der GmbH in das HR konstitutiv. Anders ausgedrückt: Die Eintragung ist rechtsbegründend. Durch die Eintragung wird eine Rechtstatsache geschaffen. In diesem Fall es ist der Geburtsakt der GmbH. Das Gegenteil von Rechtsbegründen ist Rechtsbekunden, dabei wird nur etwas bekannt gemacht, das ohnehin bereits Rechtstatbestand ist. Hier ist es jedoch anders: Die Eintragung ist die Tatsache, die die GmbH zur GmbH werden lässt.

Zum Zweiten kann man zur Eintragung der GmbH in das HR noch hinzufügen: “Ja, und zwar in Abteilung B”. Dies lässt sich nun noch weiter ergänzen: “In Abteilung B stehen ja die Kapitalgesellschaften, und in Abteilung A stehen die Personengesellschaften.”

Dies sind alles Dinge, die man aus einer so kleinen, harmlosen Fragen machen kann, wenn man das Hintergrundwissen hat: Die GmbH muss eingetragen werden, die Eintragung ist sogar entscheidend, denn ohne das ist die GmbH keine GmbH, sondern eine GmbH iG, in Gründung, aber keine richtige GmbH. Das heißt: Auch die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gilt im Prinzip erst mit der Eintragung. Ab dann ist die GmbH erst GmbH. Diese Eintragung hat also weitreichende Folgen. Und die Eintragung erfolgt in Abteilungen B des Handelsregisters.

Nun könnte der Prüfer noch fragen: “Wo ist denn das Handelsregister?” Und darauf lautet die korrekte Antwort: “Das ist beim Amtsgericht”. Das Handelsregister ist beim Amtsgericht, in Abteilung B. Fragt nun der Prüfer noch: “Was steht in der Abteilung A?”, dann lässt sich darauf antworten: “In Abteilung B stehen die Kapitalgesellschaften, in Abteilung A stehen die Personengesellschaften”.

Mit diesem Hintergrundwissen und den aufgezeigten Strategien sollte es dem Prüfling gelingen, auf die die jeweilige Prüfungssituation angemessen zu reagieren, indem entweder die Fragen durch zusätzliche Erläuterungen vorweggenommen werden, oder indem Folgefragen entsprechend beantwortet werden.

Das komplette, kostenlose Video ” Muss die GmbH in das HR eingetragen werden? (https://www.youtube.com/watch?v=5-fw0YFvuMM)” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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