Fr. Mrz 29th, 2024

Die letzte Meile bewältigten bisher viele Menschen mit dem Fahrrad. Doch diese sind sehr unhandlich, schwer und können in öffentlichen Verkehrsmitteln weitere Kosten verursachen. Deshalb setzen immer mehr Menschen auf Scooter und Cityroller, da diese leicht, handlich und jederzeit zusammenklappbar sind. Man kann sie also ohne großen Aufwand auch in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen, ohne dass sie viel Platz brauchen oder störend für einen selbst oder andere Mitreisende sind. Auch im öffentlichen Straßenverkehr sind Scooter um einiges Praktischer als Fahrräder. Für Scooter muss man keinen Platz zum Abstellen suchen und sie sind im Straßenverkehr leicht und wendig.
Normale Scooter sind natürlich auf die Muskelkraft seiner Fahrer und Fahrerinnen angewiesen. Mit einem Bein muss man sich anschubsen, was bei einer entsprechenden Strecke natürlich auch sehr anstrengend sein kann. Wer nicht verschwitzt auf der Arbeit oder an seinem Ziel ankommen möchte, für den gibt es E-Scooter, die mit einem einfachen Handgriff Fahrt aufnehmen. Die Scooter kann man zu Hause umweltfreundlich mit Strom laden. Je nach Akkukapazität, die die verschiedenen E-Scooter haben, kann man zwischen 12 und 25Km weit kommen. Doch selbst wenn die Akku Kapazität einmal nicht ausreichen sollte, kann man sich mit den E-Scootern immer noch manuell Fortbewegen.
Welche Regeln gelten für E-Scooter
Vor kurzem wurden die rechtlichen Vorraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr geändert. Bisher war es verboten mit einem E-Scooter am Straßenverkehr Teilzunehmen. Dies ist jetzt anders, dennoch hat der Gesetzgeber eineige Regeln aufgestellt, an die man sich halten muss:
– Mit E-Scootern darf man nun auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radfahrstreifen fahren.
– Mit einem E-Scooter darf man erst ab 14 Jahren am Verkehr Teilnehmen.
– Man darf maximal 20 Km/h schnell fahren.
– Man benötigt für den E-Scooter eine Haftpflichtversicherung und Kennzeichen
– E-Scooter benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis.
Man benötigt für das Fahren mit einem E-Scooter allerdings auch keine Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht ebenso nicht, man sollte aber dennoch einen tragen um bei einem Unfall maximal geschützt zu sein.
Wer sicher am Straßenverkehr teilnehmen möchte, für den gibt es bei micro ab November auf https://www.microscooter-shop.de drei verschiedene E-Scooter mit Straßenzulassung. Diese erfüllen alle die gesetzlichen Vorschriften und sind hochwertig verarbeitet. Mit einem E-Scooter von micro entscheidet man sich für ein hochwertiges Produkt, an dem man sehr lange Freude hat. Die drei Modelle schon man schon jetzt Vorbestellen. Diese werden dann sofort ausgeliefert, wenn sie dafür bereit stehen. Noch in diesem Jahr kann man mit seinem eigenen E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen und dabei die Umwelt schonen.

Pascal Joos
Micro Mobility Systems D GmbH
Geschäftsführer: Pascal Joos, Wim Ouboter
Fuhrmannstraße 7
D-72351 Geislingen-Binsdorf
Tel.: 07428 / 9418-300

shop@micro-mobility.de

https://www.microscooter-shop.de

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Ralf Scheible

Von rsia

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