Fr. Mrz 29th, 2024

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, besteht die Möglichkeit, dass sich ein Haustier durch engen Kontakt mit einem an Covid-19 erkrankten Menschen mit der Krankheit anstecken kann. Ob ein Tier infiziert ist, kann nur dann zuverlässig festgestellt werden, wenn es auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet wird. Die Kosten hierfür übernehmen die Uelzener Versicherungen, einer der führenden Spezialversicherer für Tiere in Deutschland, im Rahmen der Krankenvollversicherung für Hunde und Katzen.

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Haustiere SARS-CoV-2 auf den Menschen übertragen. Umgekehrt können jedoch infizierte Menschen das Virus auf einige empfängliche Tierarten übertragen. Hierzu zählen in erster Linie Katzen und Frettchen, in geringem Maße auch Hunde. Seit dem 3. Juli besteht eine Meldepflicht für infizierte Tiere. Diese richtet sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie an Tierärzte. Sie dient dazu, weitere Erkenntnisse zu Infektion, Übertragung und Ausbreitung des Virus zu sammeln sowie die Anzahl der infizierten Tiere zu ermitteln. Eine allgemeine Verpflichtung für Tierhalter, ihre Haustiere testen zu lassen, besteht nicht.

“Die Gesundheit unserer tierischen Kunden liegt uns außerordentlich am Herzen. Gleichzeitig möchten wir ihre Halter in diesen besonderen Zeiten bestmöglich entlasten und übernehmen daher im Rahmen der Krankenvollversicherung für Katzen und Hunde die Kosten für alle medizinisch notwendigen Tests”, betont Monika Freitag, Pressesprecherin der Uelzener Versicherungen.

Ein Test sollte aber nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Tier mit einem an Covid-19 erkrankten Menschen in engem Kontakt stand, für das Virus SARS-CoV-2 empfänglich ist, was für Hunde und Katzen der Fall ist, und Symptome wie Atemwegs- oder Magen-Darm-Probleme zeigt. In diesem Fall übernehmen die Uelzener Versicherungen die Kosten für alle notwendigen Tests.

Die Uelzener Versicherungen übernehmen auch dann die Kosten, wenn an Covid-19 erkrankte Katzen- oder Hundehalter ihre Katze oder ihren Hund auf SARS-CoV-2 testen lassen möchten. In diesem Fall sollte der Tierarzt nach Angaben des FLI die Probennahme und die Untersuchung beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Die Probennahme erfolgt dann durch eine dafür qualifizierte und entsprechend geschützte Person im Haushalt der erkrankten Person.

Tiere ohne Kontakt zu infizierten Personen und ohne Symptome können grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Tierarzt und vorheriger Terminvereinbarung ebenfalls getestet werden. Dies wird jedoch seitens des FLI nicht befürwortet. Die Kosten für diese rein vorsorglichen Tests können daher von den Uelzener Versicherungen nicht übernommen werden.

Der Corona-Test für Tiere ist identisch mit dem, der beim Menschen durchgeführt wird: Es werden Abstriche von der Rachen- und der Nasenschleimhaut genommen. Falls dies nicht möglich ist, können notfalls Kotproben verwendet werden.
Um eine Übertragung von SARS-CoV-2 vom Menschen auf das Tier zu vermeiden, sollte ein infizierter Mensch den nötigen Abstand zu seinem Tier wahren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen beachten. Die Pflege und Versorgung des Tieres sollte idealerweise eine andere im Haushalt lebende Person übernehmen, die nicht infiziert ist.

Kontakt
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Monika Freitag
Veerßer Straße 65/67
29525 Uelzen
0581/8070-3247
presse@uelzener.de
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Monika Freitag
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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