Di. Apr 16th, 2024
Die Bundespolizei München weist eindringlich darauf hin, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen und S-Bahnen, aber auch in Bahnhöfen, wie dem Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes sowie beim Aufenthalt in Haltepunkten auch weiterhin die Pflicht besteht, Mund- und Nasenbekleidung zu tragen!
München (ots) – Am frühen Sonntagmorgen (12. Juli 2020) wurde ein Verkäufer eines Lebensmittelgeschäftes im Hauptbahnhof von einer 36-Jährigen tätlich angegriffen, nachdem der Verkäufer sie zuvor wiederholt höflich auf den fehlenden Mund- und Nasenschutz angesprochen hatte.

Gegen 02:40 Uhr befand sich eine 36-jährige Deutsche aus Konstanz ohne Mund- und Nasenbedeckung in einem Einkaufsladen im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes. Auf die mehrmalige Aufforderung eines 37-jährigen Verkäufers, sie möge bitte Mund und Nase bedecken, reagierte die Konstanzerin ebenso wenig, wie auf die Anweisung, den Laden zu verlassen. Als der Portugiese die Frau am Kühlregal am Arm ergreift, um sie aus dem Geschäft zu führen, schlägt die 36-Jährige ihm unvermittelt mit einer Milchtüte mehrfach ins Gesicht.

Die Bundespolizei ermittelt gegen die 36-Jährige wegen Körperverletzung. Zudem wird sie wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes angezeigt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen und S-Bahnen, aber auch in Bahnhöfen, wie dem Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes sowie beim Aufenthalt in Haltepunkten auch weiterhin die Pflicht besteht, Mund- und Nasenbekleidung zu tragen!

Aufgrund der vermehrten Feststellung von Personen, die mitgeführten Mund- und Nasenschutz nur am oder unter dem Kinn hängend tragen, wird zudem auf die ordnungsgemäße Bedeckung des gesamten Mund- und Nasenbereiches hingewiesen!

Rückfragen bitte an:

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4649608 OTS: Bundespolizeidirektion München

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar