Mi. Apr 24th, 2024

Nach erfolgreichen Ermittlungen der Bundespolizei wurden vom Amtsgericht Schleiden und vom Amtsgericht Aachen die Urteile gegen zwei Schleuser gefällt.

Ein zur Tatzeit 57-jähriger guineischer Staatsangehöriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte am 18.11.20 in der Nähe des Losheimergrabens 5 Personen verholfen, von Belgien nach Deutschland ohne Ausweispapiere einzureisen. Der Mann war bei der Bundespolizei in Aachen kein unbekanntes Gesicht. Schon mehrfach war er in der Vergangenheit wegen des Schleusungsverdachtes festgenommen worden. In einigen dieser Verfahren stehen noch diverse Berufungsverfahren vor der Justiz aus. Am 19.01.21 musste er sich für die Tat vom 18.11.20 vor dem Amtsgericht Schleiden verantworten, was es als erwiesen ansah, dass er die 5 Personen geschleust hatte. Es verurteilte ihn zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der Guineer weiterhin in Haft.

In einem weiteren Fall hatte am 25.02.20 ein zur Tatzeit 50-jähriger Deutscher 3 Personen von Belgien nach Deutschland geschleust. An der Eupenerstraße in Aachen war zunächst Endstation für den Schleuser. Während der Ermittlungen sagten die Geschleusten geschlossen gegen den Schleuser aus, dass sie Gelder für das Verbringen über die Grenze gezahlt hatten. Da der Betroffene noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde vom Amtsgericht Aachen ein Strafbefehl in Höhe von insgesamt 3000,- erlassen.

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Laura Jahn

Von Laura

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