Do. Mrz 28th, 2024

Die Studie “Ausgestaltung der Kaufprämie als Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise in der Automobilindustrie unter Betrachtung der Klimaschutzziele” zeigt auf Basis der derzeitigen Situation, der zukünftigen Marktentwicklung und der umweltpolitischen Vorgaben den aktuellen Handlungsdruck auf. Auf der Grundlage des umfänglichen Datenpools der Mobilitätswerk GmbH werden Erfahrungen mit der Abwrackprämie aus dem Jahr 2009 dargestellt und eine Kompromisslösung mit konkreten Vorschlägen für eine Kaufprämie abgeleitet.

Vor dem Hintergrund des notwendigen umweltpolitischen Handlungsdruckes bietet eine Prämie die Möglichkeit eine nachhaltige Veränderung der Antriebskonzepte im Individualverkehr anzustoßen. Den bisherigen Positionierungen von Seiten der Automobilindustrie und der drei großen Herstellerstandorte stehen umweltpolitische Überlegungen gegenüber, die eine Kaufprämie als völlig falsches Mittel sehen. Eine Kaufprämie muss daher zwingend und stärker als bisher diskutiert den Fokus auf Nullemissionsfahrzeuge legen.

“Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen eine Kaufprämie oder ähnliche Maßnahmen beschlossen werden, da die umweltpolitisch existierenden Zielvorgaben für den Verkehrssektor ohne schnelle und massive Maßnahmen im Pkw Segment nicht mehr zu erreichen sind. Mit einem zur Zielerreichung notwendigen Anteil von 74 % an Fahrzeugen mit keinen oder geringen lokalen Emissionen im Jahr 2030 wird der Handlungsdruck deutlich”, so Rene Pessier, Geschäftsführer der Mobilitätswerk GmbH.

Die Studie betont: Klimaschutzbemühungen dürfen nicht konterkariert werden. Maßnahmen für die Automobilindustrie und den motorisierten Individualverkehr dürfen nicht alleinstehen. Nachhaltigere Mobilitätsangebote und deren Anbieter müssen ebenfalls gefördert werden.

Auf der Basis der Studienergebnisse empfiehlt die Mobilitätswerk GmbH folgenden Kompromiss, der nicht alle umweltpolitischen Ziele berücksichtigen kann:
-Die Prämien sollten ausschließlich für die 40 % der Fahrzeuge gewährt werden, welche die geringsten Emissionen des jeweiligen KBA-Segmentes verursachen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge ohne Emissionen.
-Das Angebot sollte sich auf Bestandsfahrzeuge der Hersteller, die jünger als 13 Monate sind, und Neufahrzeuge beziehen.
-Die Antragsstellung sollte nach dem Windhundprinzip, also innerhalb eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten, erfolgen.
-Innerhalb von 12 Monaten nach Antragsstellung muss die Zulassung erfolgen.
-Die Prämie für Verbrenner sollte 3.000 EUR betragen.
-Für BEV und Null-Emissionsfahrzeuge sollte die Prämie 4.000 EUR und für PHEV 1.500 EUR (zusätzlich zum BAFA-Umweltbonus) betragen.
-Für eigene Ladeinfrastruktur (BEV und PHEV) sollte eine Prämie von bis zu 1.500 EUR gewährt werden. Kosten müssen nachgewiesen werden.
-Beim Kauf von Verbrennern muss eine Außerbetriebnahme von Fahrzeugen über 9 Jahren, analog zum Jahr 2009 erfolgen. Dies ist notwendig, um den Adressatenkreis und damit den Mitnahmeeffekt zu beschränken.
-Antragstellungsberechtigt sind Privatpersonen.
-Die öffentliche Hand und gewerbliche Nutzer sollten die Förderung nur für BEV/ Null-Emissionsfahrzeuge und PHEV in Anspruch nehmen können.
-Das neu erworbene Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre auf den Käufer zugelassen bleiben. Bei einer früheren Veräußerung ist die Prämie anteilsmäßig zu erstatten.

Um spürbare Effekte zu erzielen geht die Mobilitätswerk GmbH von einer Anzahl von etwa zwei Millionen geförderten Fahrzeugen aus.

Die Studie zum Download finden Sie hier: https://www.mobilitaetswerk.de/studie

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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