Fr. Mrz 29th, 2024

In vielen Berufen ist es wichtig, regelmäßig sein Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Nach der Ausbildung oder dem Studium hört das Lernen nicht auf. Das Konzept des „Lebenslangen Lernens“ wird von zahlreichen Institutionen gefordert und gefördert. Seminare helfen zudem bei der persönlichen Weiterentwicklung. In manchen Berufen werden sogar regelmäßige Weiterbildungen erwartet.

Damit auch Arbeitnehmer, die in Vollzeit beschäftigt sind, die Gelegenheit dazu haben, eine Fort- oder Weiterbildung zu besuchen, wurden in vielen Bundesländern Gesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet. Bildungsurlaub wird in der Regel dann genutzt, wenn der Arbeitnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen möchte, die nicht am Arbeitsplatz stattfindet. Daher kann man problemlos auch ein Angebot in einer anderen Stadt besuchen.

Allgemeine, berufliche oder politische Themen

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, für ein Seminar zur allgemeinen, beruflichen oder politischen Weiterbildung für eine gewisse Zeit – in vielen Bundesländern fünf Tage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung – von der Arbeit freigestellt zu werden. In einigen Bundesländern kann der Bildungsurlaub auch dazu genutzt werden, eine Weiterbildungsmaßnahme für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu besuchen. Wer beispielsweise in seinem Fußballverein das Training von Jugendlichen betreuen möchte, kann einen entsprechenden Übungsleiterschein absolvieren.

Eine Grundvoraussetzung ist, dass das ausgewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist. Geht es um die berufliche Weiterbildung, sollte der Kurs auch zur ausgeübten Tätigkeit passen. In Absprache mit dem Arbeitgeber wird der Arbeitnehmer dann für die Dauer des Kurses freigestellt, bekommt aber weiterhin sein reguläres Gehalt ausgezahlt.

Die Dauer des Rechtsanspruchs auf Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt auch vom Alter des Arbeitnehmers ab. Bei Auszubildenden ist die Dauer des Bildungsurlaubs in der Regel kürzer. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber so früh wie möglich – mindestens aber sechs Wochen vor Beginn des Seminars – über den geplanten Bildungsurlaub informiert werden.

Anerkannte Seminare zum Bildungsurlaub

Zur Bildungsfreistellung werden allerdings nur Maßnahmen anerkannt, die von den zuständigen Behörden als solche zugelassen sind. Der Arbeitgeber benötigt bei der Antragsstellung die Anmeldung zur gewählten Weiterbildungsveranstaltung sowie den Anerkennungsbescheid der Behörde.

Die Kosten für den Bildungsurlaub können von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. In der Regel bezahlt der Arbeitnehmer letztendlich selbst die anfallenden Gebühren für den gewählten Kurs, bezieht aber in dieser Zeit weiterhin sein Gehalt weiter. Um Arbeitnehmer bei dem Wunsch nach einer Weiterbildung zu unterstützen, bieten staatliche Stellen finanzielle Förderprogramme an. Diese variieren ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Bildungsgutschein, aber auch die Bildungsprämie kommt infrage. Wer sich für einen Bildungsurlaub interessiert, sollte sich daher vorab erkundigen, welche finanzielle Unterstützung für ihn möglich ist. Je nach Förderung können 50 Prozent der Kursgebühren übernommen werden.

Der Seminarbauernhof in Groß-Briesen im Land Brandenburg bietet seit dem Jahr 2011 Bildungsurlaube an.
Geleitet wird der Hof von der Pferdewirtschaftsmeisterin Sabine Opitz-Wieben.

pr@seminar-bauernhof.de

http://www.seminar-bauernhof.de

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Alfred Wenger

Von Mistblitz

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