Fr. Apr 19th, 2024

Dass Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke begrenzt sind, kennen die meisten von Flugreisen. Weniger bekannt ist, dass es solche Begrenzungen auch beim Bahnfahren gibt. Denn auch Bahnbetreiber wollen mit ihren Beförderungsbedingungen der Gepäckflut Grenzen setzen – wer schon einmal in der Ferienzeit Bahn gefahren ist, der weiß warum. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise darf jeder Reisende zusätzlich zu seinem Handgepäck nur eine Traglast mitnehmen – also einen Koffer oder einen großen Rucksack. Traglast bedeutet, dass er diese Last alleine tragen können muss. Nicht mit in den Zug dürfen Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können – oder die gefährlich, entzündlich oder explosiv sind. Damit die Gänge frei bleiben, verfügen einige Züge im Einstiegsbereich und in der Mitte der Waggons über Regale für große Gepäckstücke. Ansonsten gehört das Gepäck in die Ablage über dem Sitz oder darunter. Daher empfiehlt sich für eine Bahnreise mit kleinen Kindern ein zusammenklappbarer Kinderwagen. Für alle Gepäckstücke gilt: Aus Sicherheitsgründen Gänge, Fluchtwege, Türen und Feuerlöscher frei halten. Anweisungen des Bordpersonals zum Umstellen des Gepäcks müssen Reisende Folge leisten. In Zügen, die entsprechend gekennzeichnet sind, ist es auch erlaubt, mit Fernverkehrs-Fahrradkarte und kostenloser Stellplatzreservierung ein Fahrrad mitzunehmen. Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder nur auf dem tatsächlich reservierten Stellplatz mitfahren. Mofas und Mopeds befördert die Bahn nicht. Wer zwei oder mehr Koffer mitnehmen möchte, kann sie beim kostenpflichtigen Gepäckservice der Deutschen Bahn aufgeben. Normalerweise wird aber auch niemand wegen zu viel Gepäck aus dem Zug gewiesen oder muss Koffer zurücklassen. Mit Rücksicht auf die Mitreisenden empfiehlt es sich trotzdem, nicht mit dem halben Hausstand den Waggon zu blockieren.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.896

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

Dr. Claudia Wagner
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

claudia.wagner@ergo.de

http://www.ergo.com

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar