Di. Apr 16th, 2024

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, geht natürlich davon aus, dass die Kosten für Anwalt und Verfahren übernommen werden, wenn es zum Gerichtsprozess kommt. Immer häufiger machen Versicherte aber die Erfahrung, dass ihre Anfrage beim Versicherer abgelehnt wird. Besonders oft geschieht das, wenn der Versicherte selbst aktiv wird und sein gutes Recht mit Hilfe einer Klage erstreiten will. Man spricht dann von einem aktiven Gerichtsfall. Doch welche sind eigentlich die häufigsten Gründe, die die Versicherer ihren Kunden entgegenhalten, wenn sie nicht zahlen wollen? Stiftung Warentest hat kürzlich die Ursachen geprüft und herausgefunden, dass es lediglich wenige Einreden gibt, die der Versicherer entgegenhält, doch diese kommen immer wieder vor.

Über 2.000 Beschwerden im Jahr 2013
Als Versicherter muss man wissen, wie man sich gegen eine Ablehnung seiner Versicherung wehren kann. Diese Ablehnung kommt nämlich weitaus häufiger vor, als man meinen sollte. Die Rechtsschutzversicherung steht seit Jahren auf einer der vorderen Positionen in der Beschwerdestatistik beim Ombudsmann für Versicherungen. Er dient als Schlichtungsstelle für Versicherte, wenn es zu Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft kommt. Dort kann man sich beschweren, wenn der Versicherer die Anwaltskosten nicht übernimmt. Aus dem Jahresbericht für das Jahr 2013 geht hervor, dass die Rechtsschutzsparte seit der Einführung der Statistik im Jahr 2003 die häufigsten Beschwerdefälle auf sich vereint. Im Jahr 2013 haben über 2.100 Kunden Beschwerde eingereicht, die für zulässig erachtet wurde. Wenn der Versicherer die Kostenübernahme ablehnt, können die Verbraucher selbst eine Deckungsklage einreichen. Sie müssen dann selbst zahlen, sofern sie den Prozess verlieren. Doch gerade dieses Risiko möchte man natürlich vermeiden, deshalb kommt es in der Praxis nicht allzu häufig zu solchen Deckungsklagen. Finanztest hat deshalb untersucht, welche Ausreden der Versicherer besonders häufig sind und wie dagegen vorzugehen ist.

Keine Deckungszusage des Versicherers
Die häufigste Ausrede ist sicher eine mangelnde Deckung im Versicherungsschutz. Die Gesellschaften berufen sich dann auf die Leistungsausschlüsse im Versicherungsvertrag. Solche Leistungsausschlüsse (https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-leistungen/) sind natürlich in den Versicherungsbedingungen genannt, doch viele Versicherer versuchen sich hier an einer sehr großzügigen Auslegung. Wenn der Versicherte nicht selbst zuverlässig beurteilen kann, ob die gewünschte Leistung ausgeschlossen ist, sollte er den Ombudsmann für Versicherungen einschalten. Dort können die Versicherungsbedingungen objektiv geprüft werden, häufig wird dann auch nochmals der Versicherer mit dem Ziel einer Einigung kontaktiert.

Wenn der Versicherungsfall zu früh eintritt
Eine große Zahl von Beschwerden gibt es auch, weil die Versicherer angeben, dass die Ursache des Streits noch vor dem Abschluss der Versicherung liegt. Das kann ebenfalls ein Fall für den Ombudsmann sein, der dann vermittelnd eingreifen wird. Es gibt nämlich eine einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sofern diese auch für den jeweiligen Verbraucher zutrifft, muss der Versicherer zahlen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Versicherten übrigens kostenlos, wenn es also mit dem Ombudsmann nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommt, kann man immer noch gegen die Gesellschaft klagen. Und schließlich sind mangelnde Erfolgsaussichten ein Anlass für den Versicherer, die Kosten nicht zu übernehmen. Dann kann ein Gutachter prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Versicherte haben also durchaus Möglichkeiten, sich gegen ihre Gesellschaft zu wehren.

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Rechtsschutzversicherung

Daniel Setzke
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Von MKLB

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