Mi. Apr 17th, 2024

Seit 1. Januar gilt das Verpackungsgesetz (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Blog/Zum_01_01_2019_tritt_das_Verpackungsgesetz_VerpG_in_Deutschland_endg_ltig_in_Kraft) in vollem Umfang, und mehr und mehr gelangt es in den Arbeitsalltag der Gastronomen, Imbissbetreiber, Lebensmittelhändler, usw.. Dafür ist es eigentlich schon ziemlich spät, denn seit Anfang 2019 sind sie als sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen gesetzlich dazu verpflichtet diese bei einem Entsorger im dualen System zu lizenzieren, und sich bei der zentralen Stelle des Verpackungsregisters entsprechend registrieren zu lassen. Grundsätzlich wird vom Verpackungsgesetz festgelegt, dass jede Verpackung die im Endverbraucherhaushalt oder verbraucherähnlichen Stellen anfallen, lizenziert werden müssen.
Unterschieden wird generell in Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen und Serviceverpackungen, wobei Letztere für die oben genannten Unternehmensbereiche wohl am zutreffendsten sein werden. Für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen ist der Hersteller oder Importeur der Waren verantwortlich, Versandverpackungen fallen z.B. bei Onlineshops für das Versenden und Sichern der Ware an, und unter Serviceverpackungen versteht man Trinkbecher, Tragetaschen, Tüten, Pizzakartons, etc. wie sie beim Verkauf in Gastronomie und Einzelhandel anfallen.
Warum auch immer hat man gesetzlich festgelegt, dass die Stelle für die Lizenzierung der Serviceverpackungen zuständig ist, an der die Verpackung “befüllt” an den Verbraucher übergeht. Dies betrifft meist kleine Unternehmen und Selbstständige, welche mit dieser Aufgabe eher überfordert sind. Hier hat der Gesetzgeber mitgedacht und speziell für diesen Bereich die Möglichkeit der Delegierung geschaffen. Dies bedeutet, das z.B. der kleine Imbissbetreiber seinen Vorlieferanten mit der Lizenzierung der Serviceverpackungen beauftragen kann.
Hier macht die Pro DP Verpackungen aus Mitteldeutschland mit ihrem B2B Onlineshop Pack4Food24.de aus dem “kann” eine Selbstverständlichkeit und bietet ihr Sortiment seit 1. Januar 2019 inklusive der entsprechenden Lizenzierungsgebühren für Serviceverpackungen (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Entsorgung_und_Verpackungsordnung) an.
Somit entlastet der Verpackungsspezialist seine Kunden und wird einmal mehr seinem Credogerecht, eine Vielzahl an Lösungen für ein erfolgreiches Tagesgeschäft aus einer Hand zu bieten.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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