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Kissing, 23. Mai 2018 – Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutz mit sich – vor allem, was die Dokumentationspflichten anbelangt. Gemäß Artikel 30 EU-DSGVO haben Unternehmen, und dazu gehören auch kleine Betriebe und Handwerker, alle eingesetzten automatisierten Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren. Das nun zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten löst damit seinen Vorgänger, das aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bekannte Verfahrensverzeichnis, ab und bringt einige in der Praxis maßgebliche Neuerungen mit sich. Die Verantwortlichen müssen sich auf deutlich höhere Anforderungen im Datenschutz einstellen. Auch drohen ab dem 25. Mai empfindliche Bußgelder, wenn die Verantwortlichen den Aufsichtsbehörden nicht jederzeit ein vollständiges Verzeichnis vorlegen können. Unterstützung bei der Erstellung und Pflege eines einwandfreien Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet nun die neue Software “EU-konformes Verfahrensverzeichnis” des Medienunternehmens WEKA MEDIA.

Ab dem 25. Mai 2018 ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, d.h. eine Dokumentation über alle eingesetzten Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, Pflicht für Unternehmen und bildet eine tragende Rolle bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus der EU-DSGVO.
Eine praxiserprobte Lösung für die einfache Erstellung und Pflege eines rechtssicheren Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet die neue Software “EU-konformes Verfahrensverzeichnis” von WEKA MEDIA. Die moderne und leicht zu bedienende Software führt mit über 100 vorgefertigten Verfahren, die mit firmeneigenen Besonderheiten individuell ausgefüllt werden können, sowie vertiefenden Fachinformationen Schritt für Schritt zum gesetzeskonformen Verzeichnis. Vordefinierte Aufgaben helfen dabei, die komplexe Tätigkeit professionell zu strukturieren und Stolperfallen zu vermeiden. Eine Bearbeitungsübersicht gibt den jeweiligen Stand der einzelnen Verfahren wieder, die jederzeit ausgedruckt werden können. Auf diese Weise können alle datenschutzrelevanten Prozesse systematisch überwacht und deren Rechtsmäßigkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde jederzeit belegt werden.
Mit Hilfe der neuen Software “EU-konformes Verfahrensverzeichnis” können Unternehmen ihre Datenverarbeitungsverfahren mit wenig Aufwand lückenlos erfassen und einwandfrei dokumentieren. Die neuen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung an die Dokumentationspflicht sind damit leicht und zuverlässig erfüllt.

Petra Nietzer (Hrsg.): ” EU-konformes Verfahrensverzeichnis (https://shop.weka.de/eu-konformes-verfahrensverzeichnis?chorid=30621800)”
Software – DVD-Version
Preis: 398,- Euro Jahreslizenz zzgl. Versand und MwSt.
BestNr.: CD9242J; ISBN: 978-3-8111-9242-3

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Kontakt
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG
Isabelle Ruhrmann
Römerstr. 4
86438 Kissing
08233-23-7187
isabelle.ruhrmann@weka.de
http://www.weka.de/

Isabelle Ruhrmann
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isabelle.ruhrmann@weka.de

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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