Fr. Apr 19th, 2024

Hannes L. aus Bindlach:
Brauchen wir für unser neues Haus neben einer Hausrat- auch noch eine Wohngebäudeversicherung? Was sind die Unterschiede?

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:
In der Hausratversicherung geht es um das Inventar, in der Wohngebäudeversicherung um das Gebäude an sich. Die Hausratversicherung übernimmt also Schäden am beweglichen Eigentum im Haus oder in der Wohnung – dazu zählen zum Beispiel Mobiliar, Kleidung, Elektrogeräte oder Teppiche. Auch Gegenstände, die im Keller oder in der Garage lagern, sind in der Regel mitversichert, sei es der Rasenmäher, Werkzeuge oder die Fahrräder. Wird aber die Bausubstanz, also zum Beispiel die Fassade oder das Dach beschädigt, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für Hauseigentümer ist diese Police ein Muss, weil sie sonst im Fall von Schäden auf enormen, möglicherweise existenzbedrohenden Kosten sitzen bleiben. Sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung kommen für Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel auf. Die Hausratversicherung bietet zusätzlich Schutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl. Wichtig: In beiden Fällen sollten die Versicherungsnehmer auch “Weitere Naturgefahren” einschließen. Nur dann sind auch Schäden durch beispielsweise Überschwemmungen und Starkregen abgesichert. Wegen der zunehmenden extremen Niederschläge wird dieses Risiko auch abseits von Flussläufen immer größer. Wichtig ist auch eine ausreichende Versicherungssumme. Als Faustregel gilt: Einmal im Jahr die Policen checken und zum Beispiel nach aufwendigen Sanierungen oder Anbauten sowie kostspieligen Neuanschaffungen die Versicherungssumme anpassen. Übrigens: Wer wertvolle Kunstschätze besitzt, sollte über eine separate Kunstversicherung nachdenken.
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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