Sa. Apr 20th, 2024

Das Entgelttransparenzgesetz soll helfen, die Lohnunterschiede zwischen Angestellten zu verringern. Seit Anfang des Jahres schreibt es unter anderem vor, dass Unternehmen auf Anfrage ihrer Mitarbeiter Auskunft zu Gehältern der Kollegen geben müssen – wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Geht es nach den betroffenen Unternehmen, hat das Gesetz seinen Zweck verfehlt, wie die Ergebnisse der aktuellen Randstad-ifo-Personalleiterbefragung zeigen.

Lediglich 13 % der befragten Personalleiter sind der Meinung, das Entgelttransparenzgesetz sei eine wirkungsvolle Maßnahme, um Lohnungleichheiten zu reduzieren. Ein häufiger Kritikpunkt ist die mit dem Gesetz verbundene Auskunftspflicht und der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand. Außerdem wird die Umsetzung der Auskunftspflicht angezweifelt, da sie erst in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gilt und nur ein gemittelter Gehaltswert von mindestens sechs Kollegen angefragt werden darf.

Das Entgelttransparenzgesetz ist komplex und für einige Unternehmen schwer zu durchschauen. Rund ein Viertel der Befragten wusste nicht, ob ihr Unternehmen von den Auflagen betroffen ist. Noch größer ist der Teil der Personalleiter, die sich kein Urteil darüber zutrauen, ob das Gesetz effektiv ist oder nicht. 45 % der Befragten hatten keine Meinung dazu.

“Eine Regelung, die in erster Linie Arbeitnehmer schützen soll, muss für diese einfach zu begreifen sein. Für Angestellte ohne entsprechendes Fachwissen kann das Entgelttransparenzgesetz einschüchternd wirken und sie davon abhalten, einen Antrag auf Auskunft zu stellen”, so Petra Timm, Director Group Communication Randstad Deutschland. “Auch wenn das Gesetz noch Verbesserungspotential hat, stellt es dennoch einen wichtigen Schritt in der Diskussion um faire Bezahlung in Unternehmen dar.”

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat inzwischen einen Quickcheck (https://www.bmfsfj.de/blob/117350/c10674883d435511cb7edfefb1a772d0/quickcheck-zum-entgelttransparenzgesetz-data.pdf)herausgegeben, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie vom Entgelttransparenzgesetz betroffen sind. Arbeitnehmer können die Lohnauskunft über vorgefertigte Formulare (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/das-neue-entgelttransparenzgesetz–mehr-chancen-fuer-beschaeftigte/118152)beantragen.

Zur Randstad-ifo-Personalleiterbefragung
Die in Zusammenarbeit von Randstad und dem ifo-Institut entwickelte Randstad-ifo- Personalleiterbefragung zeigt die langfristige Bedeutung und Funktion von Flexibilisierung im Personaleinsatz. Dazu werden vierteljährlich mehr als 1.000 Personalleiter befragt. Im Rahmen der Sonderfrage werden zusätzlich aktuelle Personalthemen aufgegriffen. Mehr Informationen und den kompletten Berichtsband der Studie zum Download gibt es unter www.randstad.de/publikationen.

Firmenkontakt
Randstad Deutschland
Petra Timm
Helfmann-Park 8
65760 Eschborn
06196/4081770
06196-408 1775
presse@randstad.de
http://www.randstad.de

Pressekontakt
Randstad Deutschland Pressestelle
Helene Schmidt
Helfmann-Park 8
65760 Eschborn
06196/4081701
06196-408 1775
helene.schmidt@randstad.de
http://www.randstad.de

Petra Timm
Randstad Deutschland

presse@randstad.de

http://www.randstad.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar