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Wann die Hausratversicherung für den Einbruch aufkommt

Magdeburg, 10.01.2018. Ein Schock, den sicherlich schon viele Menschen durchleben mussten: Man kommt nach einem langen Arbeitstag oder gar einem Urlaub nach Hause und stellt fest, dass in die Immobilie eingebrochen wurde. Nach dem ersten Schock muss dann genau festgestellt werden, welche Gegenstände abhandengekommen sind. „Viele Menschen sorgen sich dann darum, ob die Hausratversicherung den durch den Einbruch entstandenen Schaden auch übernimmt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wichtig ist es in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Wer eine Hausratversicherung bei einem Versicherer besitzt, hat auch zunächst Chancen, eine Entschädigung für gestohlenes Inventar zu erhalten. Die Frage ist nur, was genau der Versicherer vom gestohlenen Inventar ersetzen wird, was also die Hausratsversicherung umfasst“, so Filor weiter. „Die erste Regel lautet, dass der Betroffene so viel Geld für einen alten Gegenstand, wie zum Beispiel eine Kamera, erhalten kann, wie er verglichen zum heutigen Preis wert ist. Weicht dieser Wert aber zu stark vom Kaufpreis ab, können Geschädigte auch auf einen Wiederbeschaffungspreis beharren“, rät Thomas Filor. Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für gestohlene Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke auf, übernimmt aber auch durch den Einbruch entstandene Schäden in Form von Reparaturkosten, beispielsweise für kaputte Fenster und Türen. „Betroffene sollten sich dessen bewusst sein, dass der Versicherer nur zahlt, wenn der Einbruch umgehend der Polizei und eben auch der zuständigen Versicherung gemeldet wird. Wurden Scheck- und Kreditkarten gestohlen, müssen diese umgehend gesperrt werden, um den Schaden gering zu halten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Außerdem benötigt die Versicherung eine detaillierte Liste, die sogenannte Stehlgutliste, mit allen gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Wer für das unverhoffte Szenario vorsorgen will, sollte Originalbelege gut sortiert aufbewahren“, so Thomas Filor. Abschließend betont der Immobilienexperte aus Magdeburg, dass eine Hausratversicherung lediglich zahlt, wenn der Tatort eindeutige Merkmale aufweist. „Dies könnte beispielweise eine beschädigte Tür oder ein eingeschlagenes Fenster sein. Dabei muss der Versicherte aber auch seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen sein. Soll heißen: Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses Fenster immer schließen und Türen abschließen, nicht nur zuziehen“. meint Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

info@eh-filor.de

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