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31 Prozent der Berliner Wohnungen teurer als erlaubt

Magdeburg, 20.05.2016. „Obwohl die Mietpreisbremse zu Beginn kontrovers diskutiert wurde, wurde viel Hoffnung in das Konzept gesteckt. Nun scheint sie beinahe nutzlos“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und verweist auf eine aktuelle Studie zur Mietpreisbremse. „Vor allem Berlin ist stark betroffen.“ Demnach stellt das auf Wohnraum- und Wirtschaftsförderung spezialisierte private Forschungsinstitut “Regio Kontext” fest, dass die Mieten in Berlin um 31 Prozent höher als zulässig sind. Die Studie wurde im Auftrag des Berliner Mietervereins durchgeführt und wurde so durchgeführt, dass aktuelle Wohnungsangebote ausgewertet wurden. Eine Sprecherin des Berliner Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel (SPD), bestätigte am Dienstag die Ergebnisse der Studie. „Wir sehen es genau so“, sagte sie. „So, wie die Mietpreisbremse jetzt aufgestellt ist, greift sie nicht ausreichend.“ Auch die SPD forderte Konsequenzen sowie „mehr Mieterschutz in Großstädten“. Thomas Filor rät unterdessen: „Nun muss genau analysiert werden, an welchen Stellen die Mietpreisbremse scheitert und warum genau solche unbefriedigenden Ergebnisse wie in Berlin zustande kommen“, sagt der Immobilienexperte. Die SPD-Fraktion hatte eine Mietpreisobergrenze bei Neubauten gefordert, was die Union jedoch ablehnt.

Im Juli 2015 wurde die Mietpreisbremse in Berlin eingeführt – die Hauptstadt führte sie als erstes Bundesland flächendeckend im gesamten Stadtgebiet ein. Sinn der Mietpreisbremse war ursprünglich, Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu deckeln. „Wer sich also dazu entschließt eine bestehende Wohnung neu zu vermieten, darf maximal zehn Prozent mehr Miete verlangen, als es für den Markt üblich ist“, erklärt Thomas Filor. „Wer sich unsicher hinsichtlich der Marktlage ist, kann dies im Mietpreisspiegel nachschauen.“ Thomas Filor merkt aber auch an, dass es ein Kernproblem der Mietpreisbremse sei, dass sie nicht für Neubauten gelte. Das betrifft rückwirkend alle Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals angeboten wurden. Auch „umfassend modernisierte“ Gebäude sind von der Deckelung ausgenommen. „Wer sich unsicher ist, kann den Berliner Mieterverein kontaktieren, welcher Wohnungssuchenden seit einem Jahr anbietet, geforderte Mieten vor Vertragsabschluss zu überprüfen“, sagt Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

info@eh-filor.de

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