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Vor dem Landgericht Berlin würde kürzlich eine Eigenbedarfskündigung verhandelt – Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf

Magdeburg, 31.01.2019. „Eigenbedarfskündigungen werden meist sehr kontrovers diskutiert. So auch kürzlich vor dem Landgericht Berlin“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Manchmal geraten Menschen, die in einer Mietwohnung wohnen, an diesen Punkt: Der Vermieter will aus einem bestimmten Grund seine Wohnung zurückhaben und meldet Eigenbedarf an. Dies ist zunächst ein Schock. Viele Mieter entscheiden sich im nächsten Schritt für eine rechtliche Anfechtung der Eigenbedarfskündigung“, so Filor weiter. Nun hat das Landgericht Berlin Anforderungen festgelegt. Dem voraus ging eine Entscheidung des BGH vom 14.12.2016 laut dem auch eine Gesellschaft bürgerlichen Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter anmelden kann. „Die Eigenbedarfskündigung ist nur rechtens, wenn der Eigentümer ernsthaft den Wunsch verfolgt, die Immobilie für sich selbst zu nutzen. Das Nutzungsinteresse muss dann individuell definiert werden. Der Vermieter muss also entsprechende Beweise liefern“, so Filor weiter. Laut § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB lautet das Kriterium „Benötigen“, welches an gleicher Stelle als objektiv nachprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff beschrieben wird. Ein weiterer Artikel (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) steht zugunsten des Vermieters, der seine Immobilie selbst nutzen möchte oder Angehörige hat, welche diese nutzen wollen. „Diesen Wunsch müssen Gerichte in jedem Fall respektieren. Des Weiteren hat der Eigentümer das Recht, seine Immobilie zu verkaufen“, betont Immobilienexperte Filor außerdem.

Doch natürlich haben auch Mieter Chancen, Eigenbedarfskündigen anzufechten. So wird beispielsweise Geprüft, ob der Vermieter – Gesetz den Fall ihm gehört mehr als nur eine Immobilie – nicht auch eine andere Möglichkeit finden könnte, die seinen Nutzungswunsch erfüllt. „Meistens findet man auf rechtlichem Wege eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Wichtig ist, dass man jede Eigenbedarfskündigung von einem Experten überprüfen lässt. Dann ist man auf der sicheren Seite und hat vielleicht vor Gericht auch eine gute Argumentationsgrundlage“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

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