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Kelkheim, 24. Januar 2017

Kein Telefon, kein Fernsehen, kein Internet. Ende November fielen rund 900.000 Telekom-Router einem Hacker-Angriff zum Opfer. Die Ereignisse zeigen, wie Cyber-Kriminelle selbst bei großen und gut abgesicherten Unternehmen immer wieder Sicherheitslücken finden und nutzen.

Heute ist fast jedes IT-System mit dem Internet verbunden – und damit angreifbar. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen jedoch die Gefahr, die trotz Firewall und Virenscanner weiterhin für ihre IT-Systeme über das Internet lauert. Sie vertrauen auf die Technik und glauben damit ausreichend geschützt zu sein. Doch technische Antiviren-Maßnahmen bieten niemals einen hundertprozentigen Schutz. Zudem gibt es immer eine weitere Schwachstelle, die häufig völlig aus dem Blick gerät: der Mensch. Oftmals sind es Mitarbeiter, die aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit Schadsoftware das Eindringen ermöglichen.

Es gibt keine 100prozentige Sicherheit

Es gibt daher immer ein Restrisiko, welches man trotz der besten Anti-Virensoftware nicht ausschließen kann. Lutz Groot Bramel von gb.online weiß jedoch aus zahlreichen Gesprächen, dass viele Unternehmen dieses Restrisiko unterschätzen. Er rät dazu, auch wenn man sich noch so gut geschützt glaube, sich durch eine Cyber-Versicherung abzusichern.
Unternehmer und Selbstständige sollten dabei immer sowohl das Risiko von Eigenschäden als auch das Haftpflichtrisiko im Auge behalten sollten. Beides kann zum Beispiel ganz einfach durch den zusätzlichen Baustein “CyberRisk” in eine normale Haftpflicht-Versicherung integriert werden. Die “Cyber-Risk”-Lösung von HDI bietet Unternehmen Schutz, wenn die technischen Systeme einmal nicht gegriffen haben. Als Zusatzdeckung zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung konzipiert, tritt CyberRisk sowohl für Schäden am eigenen IT-System, an den eigenen Daten sowie für die Schäden Dritter ein. Die HDI übernimmt im Versicherungsfall also unter anderem Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Forensik und Betriebsunterbrechungen, aber auch für berechtige Schadenersatzansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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