Do. Apr 25th, 2024
Köln (ots) – Kölner Zivilfahnder haben am Montagmorgen (13. Januar) im rechtsrheinischen Deutz einer professionellen, lateinamerikanischen Diebesbande (50, 51, 43) das Handwerk gelegt. Augenscheinlich aus Anlass der aktuellen Möbelmesse waren die bereits international einschlägig in Erscheinung Getretenen angereist, um wiederum in Hotelfoyers das Gepäck von Messegästen zu erbeuten. Frühzeitig stoppten die Polizisten den diesmaligen Beutezug, der für das in flagranti gestellte Trio heute (14. Januar) vor dem Haftrichter endet.

Mit einem gemieteten Pkw Seat hatte die äußerst konspirativ vorgehende Tätergruppe gegen 8.40 Uhr das Umfeld des Messekreisels aufgesucht. Dort reihen sich in unmittelbarer Nähe zu den Messehallen mehrere entsprechend stark frequentierte Hotelbetriebe aneinander. Als die beiden Jüngeren mit dem Rucksack eines asiatischen Messebesuchers (31) aus einem Hotel an der Brügelmannstraße flüchten wollten, griffen die Beamten des Einsatztrupps zu. Der am Steuer des Fluchtfahrzeugs mit Hamburger Zulassung wartende 51-Jährige gab daraufhin Gas und versuchte, sich mit quietschenden Reifen abzusetzen. Doch bereits am Messekreisel wurde der Wagen von mehreren zivilen Einsatzfahrzeugen eingekeilt. Der 31-jährige Geschädigte hatte sich eigenem Bekunden nach zum Tatzeitpunkt am Frühstücksbuffet bedient. Den Diebstahl hatte seines derweil am Tisch zurückgelassenen, hochwertigen Lederrucksacks mit Laptop hatte er bis zur Rückgabe durch die Beamten gar nicht bemerkt.

Zur Vernehmung durch das Kriminalkommissariat 73 wurden die drei Festgenommenen zur Dienststelle in der Stolkgasse gefahren. Sie konnten zwischenzeitlich weiteren Hoteldiebstählen des letzten Jahres in Köln als Täter zugeordnet werden. In dem vor Ort durchsuchten Seat Leon stellten die Beamten einen dreistelligen Bargeldbetrag und einen Rucksack mit Bekleidung und Kosmetik sicher. Bei dem 50-Jährigen und dem 43-Jährigen fanden sich komplettgefälschte Reisepässe. Auch der Führerschein des Fluchtwagenfahrers erwies sich als Fälschung.

Die teilweise überörtlich vorbestraften und in den letzten Jahren – von Finnland bis Spanien – mehrfach erkennungsdienstlich behandelten Männer können in Deutschland keinen festen Wohnsitz vorweisen. In einem Strafverfahren wegen Bandendiebstahls müssen sie sich nun verantworten. (cg)

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