Mi. Apr 24th, 2024
Köln (ots) – Aufgrund der Geistesgegenwart einer Passantin (51) hat die Polizei Köln am Donnerstagnachmittag (9. Mai) im innerstädtischen Friesenviertel einen Fahrraddieb (53) gefasst. Der Festgenommene hatte per se noch einen Haftbefehl wegen notorischen Schwarzfahrens offen. Ein weiterer Langfinger (30), der just mit einem mutmaßlich gestohlenen Velo durch Kalk radelte, war Zivilbeamten dort bereits am Dienstag (7. Mai) ins Netz gegangen.

An einem verwinkelten Verbindungsweg von der Friesenstraße zur Straße Im Klapperhof fiel der 53-Jährige der Zeugin gegen 16.20 Uhr auf: “Der Verdächtige hat das Ringelschloss an einem perlmuttweißen Mountainbike geknackt. Jetzt fährt er damit in Richtung Friesenstraße davon”, meldete sie per Handy der Polizei-Leitstelle. Wenige Minuten später nahmen fahndende Streifenbeamte den von der Anruferin gut beschriebenen Verdächtigen am Neumarkt fest. Die Polizisten stellten sowohl das soeben erbeutete Rad, als auch einen von dem Ertappten mitgeführten Seitenschneider sicher. Das hochwertige Fahrrad konnte zwischenzeitlich bereits seiner rechtmäßigen Eigentümerin zurückerstattet werden.

Den bereits vielfach einschlägig aufgefallenen Drogenkonsumenten, der keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, schickte ein Haftrichter heute (10. Mai) in die Justizvollzugsanstalt Ossendorf.

Am frühen Dienstagabend bemerkten zivile Fahnder den vorbestraften 30-Jährigen mit einem Marken-Rennrad an der Kalker Hauptstraße. Gegen 18.20 Uhr pries der Verdächtige einem anderen Mann augenscheinlich das offenbar neuwertige Rad gestenreich an. Plötzlich bemerkte der Drogenkonsument einen von der Steprathstraße einbiegenden Polizei-Bulli – und rannte spontan, “sein” an einen Baum gelehntes Fahrrad zurücklassend, in Richtung stadtauswärts davon. An der Steinmetzstraße klickten die Handschellen. Neben einem Cuttermesser fanden sich Schraubendreher sowie eine geringe Menge Drogen in der Bekleidung des Festgenommenen. Sie wurden ebenso sichergestellt wie das Fahrrad – von dem der Ertappte unumwunden einräumte, es sich kurz zuvor unberechtigt “genommen” zu haben. In einem Strafverfahren wegen des Verdachts des schweren Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss der Ertappte sich nun verantworten. (cg)

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