Do. Mrz 28th, 2024
Köln (ots) – Eine Privatperson hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die polizeiliche Videobeobachtung eingereicht. Polizeipräsident Uwe Jacob beabsichtigt eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prozessführung im gerichtlichen Verfahren zu beauftragen. Die Polizei Köln wird sich im laufenden Verwaltungsstreitverfahren nicht zu den einzelnen Punkten der am 9. Juli bei der Polizei Köln eingegangenen Klageschrift äußern.

Im Jahr 2016 hat die Polizei Köln begonnen, den öffentlichen Raum an Orten mit Videotechnik zu überwachen, an denen die rechtlichen Voraussetzungen für diese präventivpolizeiliche Maßnahme vorliegen. Aktuell sind 44 Kameras am Hauptbahnhof, im Domumfeld und auf der Partymeile “Ringe” im Einsatz.

Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Videobeobachtung in Köln betont Polizeipräsident Uwe Jacob: “Für mich steht fest, dass Videobeobachtung im öffentlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung leistet. Unsere Erfahrungen werden wir dem Verwaltungsgericht zur Verfügung stellen.” (de)

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