Fr. Mrz 29th, 2024
Hamburg (ots) – Zeit: 17.01.2020, 18.01.2020, 19.01.2020, 05:30 – 04:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet

Bei einem weiteren Einsatz der Task Force zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität haben Rauschgiftfahnder in dem o.g. Zeitraum insgesamt 327 Personen überprüft.

Sie verhängten 18 Platzverweise und 127 Aufenthaltsverbote.

Darüber hinaus wurden 21 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Dealer sowie 35 Strafanzeigen wegen des Verdachts des Erwerbs bzw. Besitzes von Betäubungsmitteln (Btm) gefertigt.

Ein 37-jähriger Tschetschene wurde von Zivilfahndern dabei beobachtet, wie er sich in der Norderstraße an einem sogenannten Erdbunker zu schaffen machte. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Fahnder insgesamt 81 Tränen Kokain sowie sechs Gramm Amphetamine sicher. Die eingesetzte Diensthündin “Gina” konnte weitere drei Gramm Heroin vor Ort erschnüffeln. Der 37-Jährige wurde vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Haftrichter zugeführt.

Im Bereich der Balduinstraße/ Erichstraße beobachteten die Drogenfahnder einen 23-jährigen Mann beim Verkauf von Marihuana. Der mutmaßliche Dealer wurde vorläufig festgenommen und zum Polizeikommissariat 15 gebracht. Dort wurden bei ihm 300 Euro mutmaßliches Dealgeld aufgefunden. Der 23-Jährige wurde dem Haftrichter zugeführt.

Diensthundeführer suchten mit ihren Hunden im Bereich der Balduinstraße nach Erddepots. Die beiden Diensthunde “Django” und “Akfa” konnten insgesamt 81 Tütchen Marihuana auffinden. Unter anderem befanden sich sieben Tütchen in einem Kühlergrill eines geparkten Autos.

Im Steindamm wollten die Drogenfahnder einen mutmaßlicher Dealer (23) anhalten und überprüfen. Nachdem der 23-Jährige angehalten wurde, riss er sich los und warf eine ca. 43 Gramm schwere Haschischplatte auf den Boden. Der Mann leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Der aus Marokko stammende tatverdächtige wurde nach Abschluss der Maßnahmen dem Haftrichter zugeführt.

Die Polizei wird auch zukünftig ihre intensivierten Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität fortsetzen.

Schö.

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