Do. Apr 18th, 2024
Hamburg (ots) – Zeit: 07.12.2019, 02:55 Uhr Ort: Hamburg – St. Pauli, Reeperbahn

In der vergangenen Nacht ist es auf der Reeperbahn zu einem Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten (37)gekommen. Dem vorausgegangen war ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger, bei dem der Fußgänger verletzt wurde. Der PKW-Fahrer versuchte anschließend zu flüchten.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen befuhr der 28-jährige Fahrer eines Mercedes Smart die Reeperbahn in Richtung Königstraße. Er nutzte hierbei den linken Fahrstreifen. In Höhe Talstraße übersah er den 41-jährigen Fußgänger der bei Grünlicht die dortige Ampel überquerte. Der Fußgänger wurde erfasst und auf die Motorhaube und Windschutzscheibe des Smart geschleudert.

Statt sich um das Unfallopfer zu kümmern, flüchtete der PKW-Fahrer und fuhr auf der Reeperbahn weiter in Richtung Königstraße. Ein Polizeibeamter bemerkte die Situation und versuchte das Weiterfahren des 28-Jährigen zu verhindern, indem er den gerade verkehrsbedingt bremsenden PKW einholen konnte. Doch der Smart-Fahrer setzte ein Stück zurück und fuhr mit durchdrehenden Reifen auf den Polizeibeamten zu, woraufhin dieser einen Schuss aus seiner Dienstwaffe in Richtung des rechten vorderen Reifens abgab.

Der PKW-Fahrer konnte so in Höhe des Beatles-Platzes gestoppt und vorläufig festgenommen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille. Polizeibeamte fanden bei dem 28-Jährigen eine geringe Menge Marihuana. Der PKW Smart und der Führerschein des 28-Jährigen wurden sichergestellt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Der Fußgänger wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,78 Promille. Polizeibeamte fanden auch bei ihm eine geringe Menge Marihuana. Hierzu wurde gesondert eine Strafanzeige gefertigt.

Ermittler des Kriminaldauerdienstes (LKA 26) haben die Sachbearbeitung übernommen. Die weiteren Ermittlungen zu dem Gesamtsachverhalt dauern an.

Lg.

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