Do. Mrz 28th, 2024
Karte Binnenalster
Hamburg (ots) – Zeit: 31.12.2019, 18:00 Uhr – 01.01.2020, 01:00 Uhr Ort: Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm

Zum Jahreswechsel 2019/2020 wird das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände (mit Ausnahme von harmlosen Gegenständen wie Knallfröschen oder Wunderkerzen).

Insbesondere im Bereich der Binnenalster ist in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter vielfach Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.

Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2019, 18:00 Uhr bis zum 01. Januar 2020, 01:00 Uhr und erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.

Dazu Innensenator Andy Grote:

“Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Gefährdungslage am Jungfernstieg machen das Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster zu Silvester notwendig. Das Risiko durch verantwortungslosen Umgang, Bewerfen und Beschießen mit Feuerwerkskörpern war einfach zu groß.”

Die Einsatzkräfte der Polizei werden zu diesem Jahreswechsel verstärkt im Bereich der Binnenalster präsent sein und ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Innenstadt legen.

Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:

“Wir werden bei der Durchsetzung des Verbotes differenziert vorgehen und angetroffene Personen zunächst auf das Mitführverbot ansprechen. Den Betroffenen wird die Gelegenheit gegeben, die Verbotszone zu verlassen oder die Feuerwerkskörper vor Ort zu entsorgen. Bei Uneinsichtigkeit werden wir die Feuerwerkskörper sicherstellen, Platzverweise aussprechen und diese auch durchsetzen”.

Die Polizei Hamburg wird die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 vorgenommen werden sollten.

Lg.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg Sandra Levgrün www.polizei.hamburg

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4459187 OTS: Polizei Hamburg

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