Di. Apr 23rd, 2024
Hamburg (ots) – Zeit: 08.11.2019, ab 21:34 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet, BAB 7, AS Hausbruch bis BAB 23, AS Itzehoe

Beamte der Verkehrsdirektion Innenstadt / West (VD 2) nahmen am Freitagabend einen 52-jährigen Deutschen nach einer Verfolgungsfahrt mit mehreren Funkstreifenwagen bis in das Landesgebiet Schleswig-Holstein vorläufig fest. Dem 52-Jährigen werden unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Durchführung eines verbotenen Fahrzeugrennens und die Gefährdung des Straßen- und Bahnverkehrs vorgeworfen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden die Beamten der VD 2 auf den Fahrer eines Ford Transit auf der BAB 7 in Höhe Hausbruch aufmerksam, der 150 km/h bei zugelassenen 120 km/h fuhr. Diese Geschwindigkeit hielt der Fahrer auch vor dem Elbtunnel bei zugelassenen 80 km/h bei.

Die Beamten signalisierten dem Fahrzeugführer hierauf, dass er für eine Verkehrskontrolle die Autobahn in Höhe AS Bahrenfeld verlassen solle. Dieser Weisung widersetzte sich der Fahrer durch Flucht und setzte seine Fahrt mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Richtung Norden fort.

Unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten verfolgten die Beamten unter Hinzuziehung weiterer Kräfte das Fahrzeug über die BAB 23 in Richtung Norden und beobachteten dabei, wie der Fahrer mehrere Fahrzeugführer gefährdete, indem er mit erheblichen Geschwindigkeiten über alle Fahrspuren schwenkte und andere Fahrzeuge auf dem Standstreifen rechtsseitig überholte.

Im weiteren Verlauf deutete der 52-Jährige mehrfach das Verlassen der Autobahn an, verließ diese letztlich an der AS Horst/Elmshorn und flüchtete weiter in Richtung Horst.

Vielfache Anhalteversuche durch mehrere Funkstreifenwagen der Hamburger- und Schleswig-Holsteiner Polizei wurden weiterhin missachtet. Teilweise schaltete der Fahrer das Licht des Fahrzeugs aus und bedeckte mit einem Kleidungsstück sein Gesicht.

In Horst umfuhr der 52-Jährige einen Bahnübergang bei Rotlicht und geschlossener Halbschranke. Ein Zugführer eines herannahenden Zuges musste eine Schnellbremsung einleiten, um eine Kollision zu verhindern.

Bei der erneuten Auffahrt auf die BAB 23 gelang es den Beamten schließlich, dass Fahrzeug anzuhalten und den Fahrzeugführer vorläufig festzunehmen. Hierfür wurde die BAB 23 kurzzeitig voll gesperrt.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 52-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus befand er sich in Bewährung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und legte außerdem einen gefälschten DDR-Führerschein vor.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Insgesamt waren 19 Funkstreifenwagen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und der Bundespolizei eingesetzt.

Der 52-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt und nach Abschluss der Maßnahmen mangels Haftgründen wieder entlassen.

Die Ermittlungen dauern an.

Th.

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