Di. Apr 23rd, 2024
Hamburg (ots) – Zeit: 24.03.2019, 12:48 Uhr Ort: Hamburg, Bundesautobahn 7, Anschlussstelle Waltershof

Polizeibeamte haben gestern Mittag einen 35-jährigen Fahrer eines Sattelzuges nach Feststellung schwerwiegender Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten und der Umgehung des Sonntagsfahrverbotes aus dem Verkehr gezogen.

Ein Zeuge bemerkte auf der BAB 7 in Richtung Norden kurz vor dem Elbtunnel einen Lkw mit Kühlanhänger, der in “Schlangenlinien” über die Autobahn geführt wurde. Der Zeuge verständigte daraufhin die Polizei.

Die eingesetzten Beamten konnten den französischen Lkw in Höhe der Anschlussstelle Volkspark feststellen und anschließend zwecks Überprüfung von der Autobahn lotsen. Die anschließende Kontrolle des Fahrzeugs und des 35-jährigen Fahrers wurde unter Hinzuziehung von Beamten der Verkehrsstaffel (Vera West 21) durchgeführt. Der Fahrer wurde mit negativem Ergebnis durch einen SFT (Standardisierte-Fahrtüchtigkeits-Tests)auf den Konsum von Alkohol, andere berauschende Mittel sowie auf körperliche Mängel überprüft.

Bei der Überprüfung der Ruhe-und Lenkzeiten konnten schwerwiegende Verstöße festgestellt werden. Des Weiteren stellten die Beamten auf der Ladefläche des Kühlanhängers keine Lebensmittel, sondern für den Motorsport hergestellte Auto-und Motorradreifen fest. Der französische Lkw-Fahrer konnte den Beamten keine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot vorweisen. Diese hätte er nicht benötigt, wenn er leichtverderbliche Ware im Kühlanhänger transportiert hätte. Somit besteht der Verdacht, vorsätzlich einen Kühlanhänger für Ware genutzt zu haben, für die man ansonsten eine Ausnahmegenehmigung gebraucht hätte.

Die Weiterfahrt wurde dem 35-Jährigen untersagt und eine Sicherheitsleistung erhoben. Wegen der Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot sowie der Sozialvorschriften muss der Fahrer mit einem Bußgeld von bis zu 3.500 Euro rechnen.

Schö.

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