Sa. Apr 20th, 2024
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0580

Nach einer Klage von Anwohnern der Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren fest, dass für eine vom Polizeipräsidium Dortmund vorbereitete Videobeobachtung derzeit die Rechtsgrundlage fehle, da der betroffene Straßenabschnitt keinen Kriminalitätsschwerpunkt darstelle.

Rechtsextremisten und Neonazis, darunter Mitglieder der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei “Die Rechte”, versuchen die Emscherstraße und das Umfeld im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld seit vielen Jahren als “National befreite Zone” oder “Nazi-Kiez” zu brandmarken. Damit verfolgen sie das Ziel, Anwohner, Nachbarn, Passanten, politisch anders Denkende und Journalisten einzuschüchtern oder in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen. Polizisten waren massiver Gewalt ausgesetzt.

Polizeipräsident Gregor Lange: “Rechtsextremisten und Neonazis wollen darüber bestimmen, wer die Straße betritt und wer nicht. Bürgerinnen und Bürger in Dorstfeld haben mehrfach erfahren müssen, was das bedeutet. Das lassen wir nicht zu. Mir ist wichtig, dass die Anwohner und Besucher Dorstfelds wissen: Unter keinen Umständen dulden wir ein Klima der Angst und der Einschüchterung. Wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Polizei, damit wir, wenn nötig, konsequent einschreiten können.”

Die Entscheidung des Gerichts führt nicht dazu, dass die Dortmunder Polizei ihre bisherige Präsenz in Dorstfeld einschränkt: “Die Situation in der Emscherstraße und im Umfeld haben wir auch ohne Videotechnik im Blick. Gegen Straftaten gehen wir weiterhin konsequent vor und schöpfen dabei alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten aus. Wenn Feinde der Demokratie, die sich eindeutig zum Nationalsozialismus bekennen, ein bürgerliches Quartier für sich in Anspruch nehmen wollen, lassen wir den Aufbau eines Angstraums nicht zu. Wir sind weiterhin wachsam”, sagte der Polizeipräsident.

Das Gericht erkennt in seiner Entscheidung ausdrücklich die Notwendigkeit an, dass die Polizei mit Präsenz- und Schutzmaßnahmen gegen den Aufbau eines Angstraums vorgeht. Rechtsextremisten und Neonazis stellen sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Beschluss des Gerichts schließt die Abwehr dieser Gefahr explizit ein.

Das Polizeipräsidium Dortmund wird gegen die Eilentscheidung keine Beschwerde einlegen. Nach dem Eilentscheid gegen die Videobeobachtung wird das Verwaltungsgericht die Klage zu einem späteren Zeitpunkt in einem Hauptsacheverfahren verhandeln. Bis dahin wird die Polizei Dortmund den Bereich sehr aufmerksam beobachten und jede weitere Straftat im Hauptsacheverfahren geltend machen.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund Peter Bandermann Telefon: 0231-132-1023 E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/

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