Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0286
In unsere Pressemitteilung mit der laufenden Nr. 0285 hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt natürlich nicht an der Bornstraße, sondern gemessen wurde an der Brackeler Straße.
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