Fr. Mrz 29th, 2024
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0098 Im Jahr 2019 hat der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange mehrfach die strategische Fahndung angeordnet – mit Erfolg: Hunderte Anzeigen und Festnahmen führen zu einer beeindruckenden Bilanz.

Die Neufassung des Polizeigesetzes NRW Ende 2018 ermöglichte es der Polizei, neue Wege bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität zu gehen. Normiert im neuen Paragraphen 12a des Polizeigesetzes NRW, erlaubt die strategische Fahndung der Polizei, zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen.

Im Rahmen von mehreren strategischen Fahndungen zu verschiedenen Anlässen hat die Polizei Dortmund im letzten Jahr 10.016 Personen kontrolliert. Dabei fertigten die Beamten 935 Strafanzeigen und 488 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Insgesamt 229 Personen konnten die Polizisten festnehmen.

Bereits kurz nach der Gesetzesänderung ordnete Gregor Lange Anfang 2019 die strategische Fahndung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls an. Im Bereich Lütgendortmund und im Bereich Innenstadt kontrollierte die Polizei von Mitte Februar 2019 bis Anfang April 5.102 Personen. Im Rahmen der Kontrollen vollstreckten die Beamten dabei 100 Haftbefehle gegen Straftäter, 71 wurden in Gewahrsam genommen. Zudem fertigten die Polizisten 416 Strafanzeigen.

Die strategische Fahndung wurde im weiteren Verlauf des Jahres weiterhin konsequent angewandt. Bereits im Mai wurde sie für das Phänomen der “Planenschlitzer” auf der Autobahn angeordnet. Dabei “schlitzen” die Täter Planen von Lkw im Bereich von Raststätten auf und entwenden Teile der Ladung. Die Beamten der Autobahnpolizei kontrollierten von Anfang Mai bis Ende August 6.481 Personen auf den Autobahnen und den angrenzenden Rastplätzen. Siebzehn Personen wurden festgenommen, 181 Strafanzeigen und 784 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Im Sommer ordnete der Dortmunder Polizeipräsident in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli eine strategische Fahndung in der Dortmunder Nordstadt an. Grund war eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen zwei größeren Personengruppen, bei der Molotowcocktails und weitere gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden. Durch den konsequenten Kontrolldruck konnten weitere Auseinandersetzungen verhindert werden. Im Rahmen der Personenkontrollen (1.723) konnten Strukturen von handelnden Personen der Auseinandersetzung aufgehellt werden. Die Polizisten nahmen in der Nordstadt 21 Personen fest und fertigten 187 Strafanzeigen sowie 98 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Auch nach einem versuchten Tötungsdelikt an einem Angehörigen der Rockerszene wurde die strategische Fahndung Mitte Juli für den Bereich der Innenstadt angeordnet. Die Fahndung ermöglichte es den Beamten, mit niedriger Einschreitschwelle Personen zu kontrollieren und insbesondere mit der dadurch erzeugten massiven Präsenz weitere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Im Umfeld eines Rapperkonzerts Mitte Dezember, bei dem Straftaten zu befürchten waren, war die strategische Fahndung ein probates Mittel, um auf potentielle Straftäter im Rahmen der Veranstaltung einzuwirken und Auseinandersetzungen zu verhindern.

“Diese Bilanz zeigt, dass der Gesetzgeber uns ein wirksames Instrument bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität in die Hand gegeben hat. Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass wir alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um Straftaten zu verhindern und permanent Druck auf die Banden und Straftäter zu machen. Die hohe Anzahl der Festnahmen und der Strafanzeigen zeigt, dass wir mit der strategischen Fahndung zielgerichtet kriminelle Strukturen schwächen und Straftäter zur Verantwortung ziehen können. Je mehr Straftäter wir aus dem kriminellen Milieu herausziehen und in Haft bringen, desto weniger Kriminelle können Dortmunder Bürgerinnen und Bürger gefährlich werden. Das zeigt sich in deutlich sinkender Kriminalität”, bekräftigt Polizeipräsident Gregor Lange. “Daher werden wir auch weiterhin mit Augenmaß und streng rechtsstaatlich vorgehen.”

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